Neues im Markenverfahren bot eine Roadshow des Deutschen Patent- und Markenamts, die am 28.03.2019 in Dortmund Station machte. Zur Umsetzung der 2. europäischen Markenrechtslinie, zu Klassifikationen und zu aktuellen Updates, insbesondere zur Gewährleistungsmarke, neuen Markenformen, neuen absoluten Schutzhindernissen, Änderungen im Widerspruchsverfahren sowie bei Schutzdauer und Verlängerungen referierten zahlreiche Fachjuristen des DMPA. Auch Herr Rechtsanwalt Thomas Meinke nahm diese gute Gelegenheit wahr, sich auf den aktuellen Stand des deutschen Markenrechts zu bringen.
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