Herr Rechtsanwalt Thomas Meinke nahm auch zu Ostern 2019 wieder an dem erfolgreichen Praktiker-Seminar zum IT-Recht in Karlsruhe teil. In angenehmer Umgebung am Waldrand referierte unter anderem Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff vom Bundesgerichtshof zur aktuellen BGH-Rechtsprechung im IT-, Internet-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Weitere Experten gaben wertvolle Praxistipps zum richtigen Umgang mit Datenschutzbehörden und bei Datenpannen sowie zur aktuellen Entwicklung im Softwarehandel. Behandelt wurde auch der Fremdpersonaleinsatz in der IT sowohl aus arbeitsrechtlicher, als auch aus vertragsgestalterischer Sicht. Eine rege Diskussion bot anschließend noch Raum für vertiefende Fachgespräche.
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