Bereits zum wiederholten Male referierte Herr Rechtsanwalt Thomas Meinke zu den Themen „Arbeitnehmererfinderrecht und angestellte Urheber“ bei der Rechtsanwaltskammer Hamm. Vor über 40 Fachanwälten aus dem Arbeits- und Urheberrecht stellte er die neuesten Rechtsentwicklungen sowohl im Arbeitnehmererfinderrecht, wie auch im Recht der angestellten Urheber dar. Eine rege Diskussion begleitete die insgesamt 5-stündige Fortbildungsveranstaltung.
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