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Neuigkeit

3D-Druck

Die „Additive Fertigung“, also die Herstellung von Produkten „Schicht auf Schicht“ im Gegensatz zu herkömmlichen Fertigungsverfahren durch Fräsen, Bohren oder Schneiden ermöglicht sowohl die Herstellung von Gebrauchsgütern, wie auch von Ersatzteilen und Zubehör. Es können völlig neue Formen hergestellt werden, z.B. Hinterschneidungen oder Hohlräume, die mit materialabtragenden Werkzeugen bisher nicht denkbar waren. Der 3D-Druck steht daher in un­mittelbarem Zusammenhang mit der Industrie 4.0.

 

Lange Transportwege werden ebenso überflüssig, wie umfangreiche Lager. Ebenso wie wenig nach­gefragte Bücher schon lange im Print-on-Demand-Verfahren, also nur auf Bestellung, hergestellt werden, ist dies auch für spezielle Produkte und die Lieferung in entfernte Länder keine Zukunftsmusik mehr. Es reicht der Onlineversand einer Druckdatei, um durch einen erschwinglichen 3D-Drucker vor Ort das benötigte Teil auszudrucken und herzustellen.

 

Dabei gibt es neben den altbekannten Verfahren, wie Stereo-Lithographie und Photopolymerisation auch zahlreiche neue Verfahren, wie das Laminieren (Selective Deposition Lamination=SDL), granularen Druck mit Pulver (3DP), Selektives Laser-Sintering (SLS) oder Selektives Heat-Sintering (SHS).

 

Ergänzt werden diese Verfahren durch die Schmelzschichtung (FTM= Fused Deposition Modeling und FFM= Fused Filament Fabrication), das Multi-Jet-Modeling (FJM), Film-Transfer-Imaging (FTI), Stick Deposition Moulding (STM) und Digital Light Processing (DLP) oder auch das Elektronenstrahlschmelzen (EBM= Electron Beam Melting).

 

Klar ist, dass durch solche neue Fertigungsverfahren zahlreiche neue Rechts­fragen aufgeworfen werden. Unterliegen die für den 3D-Druck erforderlichen CAD-Dateien dem Urheberrecht, oder kann hierfür sogar Patentschutz beantragt werden?

 

Die äußere Form kann daneben sowohl Gegenstand des Designschutzes, wie auch einer dreidimensionalen Marke sein.

 

Neben sämtlichen Schutzrechten des Gewerblichen Rechtsschutzes kommt beim 3D-Druck auch der Vertragsgestaltung eine besondere Rolle zu. Verträge und Lizenzvereinbarungen bedürfen besonderer Erfahrung und spezieller Kenntnisse der technischen Zusammenhänge. Sowohl Druckerhersteller, als auch Pro­duzenten der Druckmaterialien, aber auch 3D-Druck-Dienstleister und Betreiber von Plattformen für den Vertrieb von 3D-CAD-Dateien benötigen profunden Rat.

 

Neben Lizenzverträgen kommt es auch auf zutreffende Allgemeine Geschäfts­bedingungen sowie passende Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen an. Speziell 3D-Marktplätze und 3D-Design-Communitys benötigen Rat bei Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen sowie Strafanzeigen wegen Urheberrechts- und Patentverletzung.


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