Die bloße Verletzung der DSGVO reicht nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.
EuGH, Urteil vom 04.05.2023, C 300/21.
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Die bloße Verletzung der DSGVO reicht nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.
EuGH, Urteil vom 04.05.2023, C 300/21.