Eine Klausel, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem ständigen kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen, ist in den AGB eines Telekommunikationsunternehmens für Mobilfunkverträge unwirksam.
BGH, Urteil vom 04.05.2023, III ZR 88/22.
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