Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Abmahnmissbrauch

Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet durch Online-Händler sollen zukünftig nicht mehr durch Wettbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden können. Ein Aufwendungsersatzanspruch besteht nur noch gegenüber Gewerkschaften und speziellen Wirtschaftsverbänden, die mindestens 75 Mitgliedsfirmen nachweisen müssen. Massenabmahnungen wird ebenso ein Riegel vorgeschoben wie überhöhten Vertragsstrafen. Auch die freie Wahl des angerufenen Gerichts aufgrund eines „fliegenden Gerichtsstands“ wird stark eingeschränkt: Zukünftig ist regelmäßig das Gericht am Sitz des Beklagten zuständig. Eine Kostenerstattungspflicht entfällt auch bei Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Nach diesen Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 10.09.2020 treten die neuen Bestimmungen größtenteils schon am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de