Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Abwerbung

Wurde ein Arbeitnehmer durch einen Mitbewerber unlauter abgeworben, kann im Wege der einstweiligen Verfügung ein befristetes Beschäftigungsverbot verhängt werden. Dieses muss aber auch tatsächlich geeignet sein, den durch die Ab­werbung entstandenen Schaden auszugleichen. Außerdem muss es hinsichtlich der berechtigten Interessen des abgeworbenen Arbeitnehmers verhältnismäßig sein. Das ist nur der Fall, wenn ihn selbst ein unlauteres, arbeitsvertragswidriges oder sonst rechtswidriges Verhalten vorgeworfen werden kann.

 

OLG-Frankfurt a.M., Urteil vom 01.03.2018, 6 U 165/17


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de