Additive Fertigungsverfahren sind in aller Munde. Mit ihnen können völlig neuartige, dreidimensionale sowie individuelle Produkte aufgebaut werden. Es gibt die verschiedensten Werkstoffe, von Kunststoff bis zu Aluminiumpulver. Gleichzeitig stellen sich vielfältige juristische Fragen.
Es geht sowohl um das Urheberrecht, als auch um marken- und patentrechtliche Aspekte.
Vor allem spielt die Frage der fälschungssicheren Produktion und die Rückverfolgbarkeit additiv gefertigter Bauteile eine zunehmende Rolle.
Auch Fragen des wettbewerblichen Leistungsschutzes, des Know-How-Schutzes, des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und Fragen des Dateneigentums werden berührt. Deshalb kommt auch der Vertragsgestaltung im Rahmen additiver Fertigung eine besondere Rolle zu. Schließlich sind auch zahlreiche Aspekte der Produktsicherheit und Produzentenhaftung zu berücksichtigen. Westfalenpatent berät zu allen Fragen rund um den 3D-Druck und die vielfältigen Schutzmöglichkeiten durch das Urhebergesetz, das Patentgesetz, das Markengesetz, das Designgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), angefangen bei der CAD-Datei bis hin zum fertigen Produkt.
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht