Der Sanitärartikelhersteller „Kludi“ hat vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Klage um die Eintragung der von ihm angemeldeten Unionsmarke „Adlon“ verloren. Damit wurde eine Entscheidung der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt, wonach eine gewisse Nähe zwischen den beanspruchten Thermostaten, Sanitäranlagen, Armaturen, Waschtischen und Badewannen mit einem Luxushotel bestehe. Adlon besitzt für derartige Hoteldienstleistungen bereits seit 2005 eine Unionsmarke. Laut EuG besteht die Gefahr, dass zwischen den beiden gleichlautenden Zeichen eine Verbindung hergestellt wird. Kludi würde ohne rechtfertigenden Grund aus der Bekanntheit der Hotelmarke „Adlon“ einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen. Eine solche unlautere Ausnutzung der Wertschätzung einer älteren Marke ist jedoch nach der Unionsmarkenverordnung (ebenso wie nach dem deutschen Markengesetz) verboten.
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