Das Arbeitnehmererfinderrecht und das Recht der angestellten Urheber waren Gegenstand eines fünfstündigen Fortbildungsseminars der Rechtsanwaltskammer Hamm am 16.10.2017. Rechtsanwalt Thomas Meinke referierte vor über 50 Fachanwälten für Arbeitsrecht, Urheberrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Fall einer technischen Erfindung oder eines urheberrechtsfähigen Werkes, das im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entsteht? Fragen der (rechtzeitigen) Inanspruchnahme beziehungsweise Freigabe von Dienst- beziehungsweise freien Erfindungen, in Erfüllung arbeits- oder dienstvertraglicher Verpflichtungen oder außerhalb geschaffener Werke standen ebenso zur Diskussion, wie Vergütungsansprüche oder Ansprüche auf eine (weitere) angemessene Beteiligung. Das Seminar, das bereits zum zweiten Mal stattfand und im nächsten Jahr am 14.11.2018 wiederholt beziehungsweise fortgesetzt wird, wurde von einer umfangreichen Tagungsunterlage, die alle wesentlichen Informationen zusammenfasst, begleitet.
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