Immer wieder erhalten Verkäufer von Amazon eine Nachricht, dass ihre Angebote gesperrt wurden.
In der Infringement-Meldung (Notice: Policy Warning) werden die betroffene ASIN und die Beschwerdenummer mitgeteilt.
Darin heißt es häufig, dass ein Rechteinhaber den Artikel wegen Design-, Marken- oder Patentverletzung gemeldet habe.
Scheinrechte und Angebots-Sperrung
Da Amazon (und andere Verkaufsplattformen) bei Kenntnis von einer Rechtsverletzung selbst haften, werden diese Angebote häufig sofort aufgrund einer einseitigen Beschwerde des angeblichen Rechteinhabers gesperrt. Dabei kann es aber durchaus sein, dass diese Rechte überhaupt nicht (sogenannte „Scheinrechte“) bestehen oder dass die Sperre zu Unrecht vorgenommen wurde. Die Amazon-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums sieht vor, dass eine Sperrung bei Marken-, Design-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster-, Patent- und Gebrauchsmusterverletzungen ebenso erfolgt, wie bei Urheberrechtsverletzungen (Copyright). Es ist dann Sache des Anbieters, sich gegen diese Sperre zu wehren.
Gebrauchsmuster, Design und Geschmacksmuster
Das ist häufig gar nicht so einfach, weil beispielsweise Gebrauchsmuster und Designs (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) ohne materielle Prüfung in die entsprechenden amtlichen Register eingetragen werden. Der vermeintliche Verletzer muss dann dagegen vorgehen. Dies kann viel Zeit und Geld kosten. Der vermeintliche Schutzrechtsinhaber gewinnt dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorsprung und kann seine Konkurrenz zumindest für längere Zeit ausbremsen.
Gegenabmahnung
Deshalb ist es erforderlich, den angeblichen Rechteinhaber, der die Sperrung veranlasst hat, umgehend abzumahnen und aufzufordern, die Sperrung zu widerrufen und für die Zukunft auf weitere Sperrungen zu verzichten. Selbstverständlich können auch Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung, insbesondere der eingeschalteten Patent- und Rechtsanwälte, verlangt werden.
Bleibt die Abmahnung erfolglos, kommt sowohl der Erlass einer einstweiligen Verfügung als auch die Erhebung einer Klage in Betracht.
Aber auch wenn der vermeintliche Verletzer gegen die Sperre gar nicht vorgehen will, sollte deren Berechtigung überprüfen lassen. Andernfalls riskiert er, auch noch eine teure Abmahnung des Rechteinhabers zu erhalten.
Lassen Sie sich rechtzeitig beraten
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