„Pflanzen-, Käse- oder Tofu-Butter“ haben ausgedient. Die Bezeichnung „Milch“ bzw. „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ ist Produkten vorbehalten, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden.
Damit hat der Europäische Gerichtshof gegen das Unternehmen „Tofutown“ aus der Eifel entschieden, das rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte herstellt und diese unter Bezeichnungen wie „Veggie-Cheese“ oder „Veggie-Cream“ vertreibt. Obwohl es auf den pflanzlichen Ursprung hinweist, könne eine Verwechselungsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden, meinen die Straßburger Richter.
EuGH, Urteil vom 14.06.2017, C-422/16
Das Landgericht Trier hatte unter dem 24.03.2016, Az.- 7HK O 58/16 hierzu auf der Grundlage von Art. 78 Abs. 2 EU-VO 1308/2013 ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht und sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.12.1999, C-101/98 bezogen, das bereits die Bezeichnung „Diät-Käse“ untersagt hatte.
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