Die Krombacher Brauerei muss ihre deutsche Marke „Felsquellwasser“ löschen lassen. Nach Auffassung der 14. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bochum hat sie ihre im Jahr 2010 angemeldete und eingetragene Marke nicht rechtserhaltend als Marke benutzt. Zwar steht auf Millionen Bierflaschen, dass Krombacher aus „Felsquellwasser“ gebraut sei (tatsächlich stammt das Brauwasser nicht aus einer bestimmten Quelle, sondern aus einer Vielzahl von Quellen und Brunnen rund um den Brauereistandort am Fuße des Rothaargebirges), jedoch wird der Begriff „Felsquellwasser“ nicht als Herkunftshinweis markenmäßig, sondern nur beschreibend benutzt. Das reichte dem Landgericht nicht; es ordnete die Löschung im deutschen Markenregister an.
LG-Bochum, 14 O 171/17 n.rk.
Die Krombacher Brauerei will Berufung gegen dieses Urteil einlegen.
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