Auto-Vermieter müssen keine Vergütung an die GEMA bezahlen. Die Bereitstellung eines Radios im Mietwagen stellt keine öffentliche Wiedergabe dar.
EuGH, Urteil vom 02. April 2020, C-753/18
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Auto-Vermieter müssen keine Vergütung an die GEMA bezahlen. Die Bereitstellung eines Radios im Mietwagen stellt keine öffentliche Wiedergabe dar.
EuGH, Urteil vom 02. April 2020, C-753/18