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Neuigkeit

Automarke

Das Markenlogo eines Autoherstellers darf nicht ohne bestehende vertragliche Beziehung zu dem Automobilhersteller verwendet werden. Der Inhaber einer freien Werkstatt, der dieses Logo auf seiner Werkstatt-Pylone verwendet, begeht eine Markenverletzung. Erlaubt ist bei freien Werkstätten nur die Angabe des Herstellernamens ohne Logo.

OLG Jena, Urteil vom 25.05.2016, 2 U 514/15.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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