Auch Kinder haben Rechte. Ein niedersächsischer Vater durfte das Lichtbild seiner kleinen Tochter nicht auf Facebook veröffentlichen. Obwohl die Großmutter mütterlicherseits das alleinige Sorgerecht besaß, veröffentlichte er das Foto ohne deren Erlaubnis. Das Amtsgericht Hannover verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von € 1.600,-.
AG Hannover, 244 Ds 228/19
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