Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum,
der es ermöglicht, sich frei auszusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung
befürchten zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, dass sich die
Aussagen in einem elektronischen Dokument als Anlage zu einer WhatsApp
Nachricht befinden und nicht nur telefonisch geäußert wurden.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.01.2019 – 16 W 54/18
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