Zwischen der Klagemarke „Berliner Luft“ und der Bezeichnung „BLN Bio Luftkuss“ besteht keine Verwechselungsgefahr.
Geklagt hatte der Berliner Spirituosen-Hersteller Schilkin gegen die ebenfalls in Berlin ansässige Brennerei Gourmetspirits.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte mit Beschluss vom 28.02.2023 in einem Eilverfahren fest, dass keine Verwechselungsgefahr zwischen den beiden sich gegenüberstehenden Produktkennzeichen bestehe.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2023, I 20 W 9/23.
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