Es stellt einen Verstoß gegen § 312j Abs. 3 BGB dar, eine Schaltfläche zur Bestellung einer Premium-Mitgliedschaft mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ zu gestalten.
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OLG-Köln, Urteil vom 07.10.2016, – 6 U 48/16
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Nichtzulassungsbeschwerde BGH, – I ZR 222/16 -.
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