Bei Buchungen und Bestellungen im Internet muss der Verbraucher eindeutig darauf hingewiesen werden, dass eine Kostenpflicht besteht. Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn dies klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird. Hierzu genügt die Beschriftung eines Buttons mit der Formulierung
„Buchung abschließen“ nicht. Dazu sind eindeutige Formulierungen, wie „jetzt kaufen“ oder „jetzt kostenpflichtig bestellen“, erforderlich.
EuGH, C-249/21 vom 07.04.2022
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht