Das Europäische Patentamt (EPA) hat als Reaktion auf die Mitteilung der Europäischen Kommission beschlossen, alle vor den Prüfungs- und Einspruchsabteilungen anhängigen Verfahren, bei denen die Entscheidung ausschließlich von der Patentierbarkeit von Pflanzen oder Tieren abhängt, die durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnen werden, auszusetzen.
Die Kommission hatte in ihrer Mitteilung erklärt, dass sie Pflanzen und Tiere die durch ein derartiges Verfahren gewonnen werden, für nicht patentierbar hält. Das EPA hatte in der Vergangenheit mehrfach derartige Patente erteilt, beispielsweise für „Tomaten“, „Brokkoli“ und „Melonen“, aber auch für Schweine und „Turbokühe“.
Quelle: EPA, News vom 12.12.2016.
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