Der Begriff „Black Friday“ genießt in Deutschland nach wie vor Markenschutz.
Zwar hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke im Jahr 2018 gelöscht. Die Markeninhaberin, die Firma Super Union Holdings Limited, Hong Kong, die die Firma Black Friday GmbH in Österreich berechtigt hat, die Marke „Black Friday“ für den Betrieb der Website www.blackfridaysale.de zu nutzen, hat jedoch Beschwerde zum Bundespatentgericht eingereicht. Deshalb besteht die Wortmarke „Black Friday“ immer noch. Bis zu einer endgültigen Entscheidung, möglicherweise auch in einem sogenannten „Rechtsbeschwerdeverfahren“ durch den Bundesgerichtshof, kann es noch mehrere Jahre dauern. Bis dahin bleibt die Marke „Black Friday“ markenrechtlich geschützt, es drohen nach wie vor kostenpflichtige Abmahnungen.
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