Die deutsche Marke „Black Friday“ ist voraussichtlich (nur) teilweise nichtig.
Wie der zuständige Markenbeschwerdesenat des Bundespatentgerichts in der mündlichen Verhandlung vom 26.09.2019 erläuterte, hat sie für den Handel mit Elektronik und ähnlichem keinen Bestand. Dagegen bleibt sie für andere Warengruppen, zum Beispiel den Handel mit Bekleidung, eingetragen.
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