Ein durch eine irreführende Blickfangangabe verursachter Irrtum wird auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen regelmäßig nicht durch einen Hinweis am Endes eines nachfolgenden, umfangreichen und unübersichtlichen Textes ausgeräumt, dessen inhaltlicher Bezug zum Blickfang nicht klargestellt wird.
BGH, Urteil vom 23.09.2017, I ZR 53/16
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