Die Europäische Kommission und das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) haben am 01.12.2017 darauf hingewiesen, dass Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster aufgrund des Brexits zum 30.03.2019 nur noch in den verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten gültig sind. Ab dem 01.04.2019, 00.00 Uhr, wird das Vereinigte Königreich (Großbritannien, Wales, Schottland und Nordirland) ein Drittland sein, in dem diese Gemeinschaftsrechte nicht mehr weiter gelten.
Marken- und Designinhaber tun deshalb gut daran, bereits jetzt vorzusorgen, und eigene Marken- und Designanmeldungen im Vereinigten Königreich zu hinterlegen.
Dies gilt jedenfalls insoweit, als nicht bei den Brexit-Verhandlungen noch eine andere Regelung gefunden wird. Im Gespräch ist derzeit eine verlängerte Übergangsphase bis Ende 2020. Diese ist aber noch ungewiss.
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