Da das Europäische Patentamt von der Europäischen Gemeinschaft unabhängig ist, hat der Brexis keine Auswirkungen auf europäische Patente.
Anders ist dies bei Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Diese gelten bei einem harten Brexit im Vereinigten Königreich nicht weiter fort. Es ist daher voraussichtlich erforderlich, für Großbritannien, Wales, Schottland und Nordirland eine eigene britische Marke anzumelden.
Für Designs bzw. Geschmacksmuster ist dies nur dann möglich, wenn das Modell oder Muster noch nicht mehr als zwölf Monate auf dem Markt bekannt ist.
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