Entgegen anderslautender Befürchtungen wird der Brexit nicht zu einer Gefährdung geistiger Eigentumsrechte im Vereinigten Königreich führen. Nach dem Regierungsvorschlag der Europäischen Kommission und der britischen Regierung sollen bereits eingetragene oder erteilte Schutzrechte, insbesondere Patente, aber auch Marken und Designs sowie nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster ebenso wie Datenbankrechte, Prioritätsrechte in Bezug auf anhängige Patentanmeldungen, wie auch Sortenschutzrechte und ergänzende Schutzzertifikate in Kraft bleiben. Die weitere Entwicklung bleibt aber abzuwarten und sorgfältig zu beobachten.
Quelle: ECTA Mitteilung vom 26.03.2018
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