Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundespräsidenten gebeten, die Gesetze für eine EU-Patentrechtsreform und ein einheitliches europäisches Patentgericht vorerst nicht auszufertigen.
Ohne Deutschland wird es kein Einheitspatent (europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) geben.
Das Karlsruher Gericht hält eine kürzlich eingelegte Verfassungsbeschwerde „nicht von vornherein für aussichtlos“. Der Vorgang kommt völlig überraschend.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 739/17
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