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Anrainer und Verkehrsteilnehmer können Ansprüche erheben, wenn sie wegen Umfahren einer Blockade Schäden an ihrem Eigentum erleiden. Nach der Recht-

sprechung haften Unfallverursacher nicht für Eigentumsverletzungen, die im Stau befindliche Verkehrsteilnehmer verursachen, indem sie die Unfallstelle verkehrswidrig umfahren und dabei beispielsweise Bürgersteige oder Grünstreifen beschädigen. Es besteht keine Zurechenbarkeit, da dieses Verhalten außerhalb des Schutzzwecks der Norm liegt.

 

BGH, Urteil vom 16.02.1972, VI ZR 128/70.

 

Ob dies auch für den Fall gilt, dass jemand rechtswidrig eine Straße sperrt, ist allerdings nicht entschieden worden.

 

Auch Ansprüche der blockierten Verkehrsteilnehmer kommen in Betracht. Diese erleiden allerdings typischerweise nur Vermögensschäden, keine Schäden an ihrem Eigentum. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, die den ungehinderten Verkehrsfluss sicherstellen wollen („Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“) die nur öffentlichen Interessen und stellen kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB dar.

 

Als Anspruchsgrundlagen bleiben daher nur § 823 Abs. 2 in Verbindung mit

 

Ob allerdings eine Nötigung, die die Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit schützt, auch staubedingte Vermögensschäden erfasst, ist bisher nicht entschieden.

 

Zur Anwendbarkeit von § 826 BGB wäre es erforderlich, die Straßenblockade als sittenwidrig anzusehen. Dies dürfte nur schwer zu begründen sein. Außerdem wäre ein Schädigungsvorsatz der Aktivist:innen erforderlich. Dieser müsste sich auch darauf beziehen, bei den blockierten Verkehrsteilnehmern einen konkreten Vermögensschaden herbeizuführen. Das erscheint fernliegend. Allerdings muss der Täter bei § 826 BGB nicht die Schädigung einer bestimmten Person beabsichtigen. Es reicht aus, dass ihm die mögliche Schädigung Dritter bewusst ist und er diese billigend in Kauf nimmt.

 

BGH, Urteil vom26.06.1989, II ZR 289/88.

Die Verjährung des Urlaubsanspruchs tritt nur dann ein, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter rechtzeitig auf den noch offenen Resturlaub hingewiesen und Gelegenheit gegeben hat, ihn zu nehmen. Andernfalls bleibt der Urlaubsanspruch unbefristet erhalten und lässt sich auch noch Jahre später geltend machen.

 

Damit entspricht das Bundesarbeitsgericht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Arbeitnehmer, deren Urlaub vermeintlich verfallen ist, können diesen heute noch geltend machen bzw. Entschädigung in Geld hierfür verlangen.

 

BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20

Eine Versetzung ins Ausland ist zulässig, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Ein Pilot sollte auf Weisung seiner Fluggesellschaft von Nürnberg nach Bologna wechseln. Das Luftfahrtunternehmen hatte seinen ursprünglichen Standort in Deutschland aufgegeben. Da auch an anderen inländischen Standorten kein Job frei war, war die Versetzung nach Italien zulässig.

 

BAG, Urteil vom 30.11.2022, 5 AZR 336/21

Eine Polizistin im Dienst muss in Brandenburg ein Namensschild tragen. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde lehnte das Bundesverfassungsgericht ab, da die Klägerin nicht genau darlegen konnte, welche Gefahren das Namensschild für sie konkret berge. Sie hatte nur pauschal angegeben, nicht über eine Suchmaschine gefunden werden zu wollen.

 

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.11.2022, 2 BvR 2202/19

 

Eine Werbung mit dem beliebten Begriff „klimaneutral“ ist nur zulässig, wenn gleichzeitig darüber aufgeklärt wird, ob das Produkt ganz oder teilweise klimaneutral ist und ob dies durch CO2-Einsparung oder Kompensation oder in

welcher sonstigen Art und Weise erfolgt.

 

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2022, 6 U 104/22

Sparkassen und Banken dürfen die einfache Kontonutzung nicht als stillschweigende Zustimmung zu einer Gebührenerhöhung bewerten. Es reicht nicht aus, beispielsweise Geld abzuheben. Vielmehr ist eine ausdrückliche Zustimmung notwendig.

 

LG Hannover, Urteil vom 28.11.2022, 13 O 173/22

Häufige Parkverstöße können den Führerschein kosten. Wer nicht willens (oder in der Lage) ist, das Straßenverkehrsrecht zu beachten, ist charakterlich als Verkehrsteilnehmer ungeeignet. Der Fahrzeugführer besaß drei Fahrzeuge und hatte innerhalb eines Jahres 159-mal falsch geparkt.

 

VG Berlin, Urteil vom 28.10.2022, 4 K 456/21

Die Kündigung eines Vertrages muss auch ohne Eingabe eines Passwortes möglich sein. Die Telekommunikationsanbieter „NetAachen“ und „NetCologne“ betrieben eine Webseite, auf der der seit Juli 2020 vorgeschriebene Kündigungs-Button nur funktionierte, wenn der Kunde zuvor auch sein Passwort eingegeben hatte. Dies ist unzulässig. Bei der Eingabe reichen die Vertragsdaten aus.

 

LG Köln, Urteil vom 22.07.2022, 33 O 355/22

LG Köln, Beschluss vom 02.08.2022, 33 O 362/22

Auch datenschutzfremde Ziele, wie eine Auskunft über Prämienerhöhungen bei einer privater Krankenversicherung, können mit dem DSGVO-Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO verfolgt werden. Dies stellt keinen Rechtsmissbrauch dar.

OLG Celle, Urteil vom 15.12.2022, 8 U 165/22.

Wer pro Jahr mehr als 30 Verkäufe über eine Plattform wie „eBay“ tätigt und dabei mehr als € 2.000,00 erzielt, muss dies dem Finanzamt angeben. Ebay ist seit dem 01.01.2023 verpflichtet, entsprechende Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das funktioniert auch in der gesamten EU. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu € 50.000,00.