Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei

Deutschland ist führend bei der Entwicklung von Wasserstoff-Patenten. Bei Speicherung, Verteilung und Umwandlung sowie Endanwendungen bestehen deutliche Technologievorteile. Emissionsarme Lösungen sind im Vormarsch. Wasserstoff boomt auch in der gesamten EU und in Japan, während die USA schwächeln. Besondere Cluster sind das Ruhrgebiet (351 internationale Patentfamilien) und München (403). Ein weiteres EU-Cluster ist Frankreich (Paris). In Deutschland gibt es weitere Schwerpunkte in Frankfurt (221), Stuttgart (212) und Nürnberg (187).

 

Die meisten Patente betreffen die Wasserstofferzeugung. Fast 80% dienen dem Klimaschutz. Deutsche Patente beschäftigen sich besonders stark mit der Elektrolyse. In diesem Bereich ist etwa auch die Firma Thyssen-Krupp Solutions (ehemals Krupp-Uhde) in Dortmund weltmarktführend. Elektrolyseure gewinnen Vorsprung. Besonders profitieren hiervon die Auto- und die Stahlindustrie, während der Fernverkehr und die Luftfahrt zurückliegen. Brennstoffzellen liegen voll im Trend, ebenso die Dekarbonisierung der Stahlproduktion und, der Chemieindustrie.

 

Brandmelder sind neben Linde, BASF und Bosch auch öffentliche Forschungsinstitute und zahlreiche Universitäten sowie Start-ups.

 

Eine Parodie verletzt kein Urheberrecht.

Eine Parodie ist von einem vorbestehenden früheren Werk unabhängig. Sie ist von einem anderen Geist geprägt und stellt einen „konzeptionellen Umsturz“ dar. Sie unterliegt der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks. Sie unterliegt dem Recht auf Kritik und der Meinungsfreiheit.

Oberste Gerichtshof Italiens, Entscheidung 38165/2022 CO.GE.DI. International – Compagnia Generale Distribuzione S.p.A. ./. Zorro Production Inc. vom 06.01.2023 -.

Wegen Verletzung des europäischen Patents EP 2 698 088 B1 wurde unter anderem das Angebot und der Vertrieb einer Gemüsereibe für den Thermomix TM5/TM6 abgemahnt. Neben Unterlassung werden auch Auskünfte über Herkunft und Vertriebsweg, Namen und Anschrift der Hersteller und anderer Vorbesitzer, gewerblicher Abnehmer und Auftraggeber sowie der Menge der hergestellten ausgelieferten erhaltenen oder bestellten Waren sowie des erzielten Gewinns verlangt. Gleichzeitig werden Abmahnkosten in Höhe von knapp € 4.000,00 in Rechnung gestellt.

Sollten Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten, ist Eile geboten. Bitte wenden Sie sich umgehend an www.westfalenpatent.de. Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren oder die Hände in den Schoß legen. Dies kann zu weiteren, deutlich höheren Kosten führen.

 

 

Die Betreiber einer Online-Verkaufsplattform, die neben eigenen Verkaufsangeboten auch einen Online-Marktplatz umfasst, benutzt eine fremde Unionsmarke selbst, wenn Drittanbieter mit dieser Marke versehene Waren auf dem Marktplatz zum Verkauf anbieten, wenn ein normal informierter unangemessen aufmerksamer Nutzer eine Verbindung zwischen den Dienstleistungen des Marktplatzbetreibers und der fraglichen Marke herstellt.

 

Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Nutzer in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls den Eindruck hat, dass der Marktplatzbetreiber derjenige ist, der die mit der Marke versehenen Waren im eigenen Namen und für eigene Rechnung selbst vertreibt.

 

Dabei ist relevant, dass die Angebote einheitlich auf der Plattform präsentiert werden, indem etwa Anzeigen für die im eigenen Namen und für eigene Rechnung verkauften Waren zusammen mit Anzeigen für die von Drittanbietern angebotenen Waren eingeblendet werden. Auch wenn das eigene Logo erscheint und Drittanbietern zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden, etwa die Waren zu lagern und zu versenden, kann ein solcher Eindruck hervorgerufen werden.

 

EuGH vom 22.12.2022, C-148/21 und C-184/21

– Christian Louboutin/Amazon -.

Die Züchtung pilzwiderstandsfähiger Rebsorten und der verstärkte Einsatz immer intelligenterer und leistungsstarker Drohnen waren die wichtigsten Themen der diesjährigen weinbaupolitischen Jahrestagung der Friedrich Ebert Stiftung am 9.1.23, an der Rechtsanwalt Thomas Meinke als Experte für Kennzeichenrecht und geographische Herkunftsangaben (g.g.U. = geschützte geographische Herkunftsangabe, g.A. = geografische Angabe, Lage- und Sortenangaben ) erstmalig in Dernau teilnahm.

Der bekannte Weinort an der Ahr, berühmt für seine Früh- und Spätburgunder etwa von Meyer-Näkel, Kreutzberg und J. J.Stodden (Rech) zeigt anderthalb Jahre nach der Flutkatastrophe noch immer deutliche Spuren der Verwüstung. Sämtliche Brücken und Eisenbahnstrecken sind völlig zerstört, viele Häuser mussten abgerissen oder von Grund auf saniert werden.

Das wurde bei einer ausführlichen Ortsbegehung deutlich, die die über 150 Teilnehmer unter anderem auch zu dem direkt am Fluss, der über 10 Meter hoch angeschwollen war und alles mit sich riss, gelegenen Weingut der Gebrüder Bertram führte, die inzwischen immerhin aus einer Containerlounge ihren Vorzeigewein verkaufen. Weitere wichtige Themen waren der Pflanzenschutz und der Steillagenweinbau, der an der Ahr eine besondere Rolle spielt. Die Teilnehmer und Panelisten sprachen sich einmütig gegen ihrer Meinung nach viel zu weitreichende Pläne der EUROPÄISCHEN-Kommission zu umfangreichen Schutzzonen und einem Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln aus. Die zahlreich versammelten Experten verwiesen vielmehr darauf, dass auch PiWis geschützt werden müssten, wolle man nicht ihre Vernichtung riskieren, und kritisierten die biologische Ahnungslosigkeit der Kommission.

 

Jeder Markenanmeldung muss zwingend eine Markenkollisionsrecherche vorausgehen. Die amtlichen Behörden prüfen nämlich nicht, ob eventuell bereits ältere Marken Dritter bestehe. Dies muss jeder Anmelder selbst erledigen. Mit Hilfe modernster und aktuellster Datenbanken finden wir jedes noch so entfernt liegende ältere Marken- oder Namensrecht. Dabei berücksichtigen wir sowohl in- und ausländische sowie internationale und europäische Markenregister, das elektronische Handelsregister, Firmennamensregister, Domain-Verzeichnisse, Slogan-Datenbanken, Titelschutz-Anzeiger u. dgl.

 

Patent- und Gebrauchsmuster-Recherchen führen wir mit Hilfe amtlicher Datenbanken im In- und Ausland in höchster Qualität und kürzester Zeit durch. Dabei ermitteln wir den gesamten einschlägigen Stand der Technik im In- und Ausland.

 

Ergänzend zu einer Gebrauchsmusteranmeldung kann auch eine amtliche Rechereche in Auftrag gegeben werden. Gleiches gilt auch vor einer Patentanmeldung, falls nicht zugleich mit dieser sofort Prüfungsantrag gestellt wird.

Sixt muss Lafontaine Entschädigung für unerlaubte Werbung zahlen.

 

OLG Hamburg, Urteil vom 10.11.2004.

 

Media-Markt in München darf nicht mit Dieter Bohlen werben / Bohlen unterliegt Media-Markt.

 

LG Frankenthal, Urteil vom 20.01.2004

 

Ein Pantomime darf Lizenzgebühren für die übermäßige Verwendung seines Gesichts zur Werbezwecken verlangen.

 

Damit gab das Landgericht München I einem Künstler Recht, der gegen den Betreiber der Event-Gastronomie „Eckart Witzigmann Palazzo. Das völlig verrückte Restaurant-Theater im Spiegelpalast“ auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr geklagt hatte. Dort war der Kläger vor 20 Jahren mit einer Pantomime als Oberkellner aufgetreten. Mit seinem Portraitbild hatte der Palazzo noch jahrelang geworben.

 

Der Pantomime konnte erfolgreich geltend machen, er lebe wesentlich von dem Eindruck seiner Gesichtszüge beim Publikum und müsse deren Abnutzung durch übermäßige öffentliche Präsenz entgegentreten.

LG München I, Urteil vom 23.08.2005.

 

Beck RS 154719

 

Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Nachstellen einer bekannten Filmszene.

 

BGH, NJE 2000, 2201 – Der blaue Engel –

 

Werbung für ein mit Bild der Zeitgeschichte.

 

BGH, NJW 2002, 2317.

 

Erfolg für Borussia Mönchengladbach: Das Europäische Gericht gab Borussia Mönchengladbach teilweise Recht, dass die Marke „Fohlenelf“ nicht verfallen sei.

 

Damit bleibt die Marke „Fohlenelf“ weiterhin für eine Vielzahl von Waren-/Dienstleistungen zugunsten von Borussia VfL 1900 Mönchengladbach eingetragen.

 

EuG, T-747/21.