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Das Europäische Patentamt (EPA) und Kambodscha haben ein Validierungsabkommen unterzeichnet. Europäische Patente (mit Ausnahme von pharmazeutischen Produkten) können damit auch in Kambodscha für gültig erklärt werden. Das Abkommen soll im Juli 2017 in Kraft treten.

Quelle: EPA, News vom 23.01.2017.

Das Europäische Patentamt (EPA) hat als Reaktion auf die Mitteilung der Europäischen Kommission beschlossen, alle vor den Prüfungs- und Einspruchsabteilungen anhängigen Verfahren, bei denen die Entscheidung ausschließlich von der Patentierbarkeit von Pflanzen oder Tieren abhängt, die durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnen werden, auszusetzen.

Die Kommission hatte in ihrer Mitteilung erklärt, dass sie Pflanzen und Tiere die durch ein derartiges Verfahren gewonnen werden, für nicht patentierbar hält. Das EPA hatte in der Vergangenheit mehrfach derartige Patente erteilt, beispielsweise für „Tomaten“, „Brokkoli“ und „Melonen“, aber auch für Schweine und „Turbokühe“.

Quelle: EPA, News vom 12.12.2016.

Dreidimensionale Zeichen sind Bildzeichen, die als Oberflächenmuster oder dreidimensional genutzt werden können. Schutzvoraussetzung ist eine ungewöhnliche Gestaltung oder erworbene Unterscheidungskraft kraft Verkehrsdurchsetzung.

Das Oberflächenmuster der Birkenstocksohle ist jedoch nicht unter-scheidungskräftig. Es verschmilzt mit der Ware. Die Gestaltung ist banal, der Gesamteindruck entspricht der Branchenüblichkeit. Das Muster ist weder originell noch ungewöhnlich.

EuG, Urteil vom 09.11.2016, T-579/14 –.

Die Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung gem. § 8 Abs .2 Nr. 10 MarkenG kann nicht wegen der Beeinträchtigung eines Unternehmenskennzeichens nach § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG verlangt werden, das keinen bundesweiten, sondern nur einen räumlich auf das lokale Tätigkeitsgebiet des Unternehmens beschränkten Schutzbereich aufweist.

Soweit bisher bezüglich des Eintragungshindernisses der Bösgläubigkeit der Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung der Marke für maßgeblich gehalten wurde, so wird nicht daran festgehalten.

BGH, Beschluss vom 15.10.2015, I ZB 44/14 – LIQUIDROM -.

Werden bei Eingabe eines geschützten Zeichens in die Suchfunktion einer Internet-Handelsplattform in der Ergebnisliste nur Produkte von Mitbewerbern ohne Hinweis darauf angezeigt, dass es sich dabei nicht um Produkte des Zeicheninhabers handelt, so kann darin eine Zeichenverletzung liegen.

Wenn auf die Eingabe von beschreibenden Begriffen wie „need“, „for“, und „seat“ dagegen ein Produkt angezeigt wird, in dessen Beschreibung die eingegebenen Begriffe enthalten sind, liegt darin keine Verletzung der Rechte des Inhabers, der Marke, die aus diesen Begriffen zusammengesetzt ist.

OLG-Köln, Urteil vom 20.11.2015, 6 U 40/15 (rkr).

Ist die angemeldete Wortmarke „Nordschleife“ vollständig als kennzeichnungs-kräftigster Bestandteil in der älteren Wortmarke „Management bei Nordschleife“ enthalten, ist der mit der Hinzufügung der Wörter „Management“ und „bei“ einer älteren Marke verbundene Unterschied nicht groß genug, um die durch das gemeinsame Wort „Nordschleife“ geschaffene Ähnlichkeit zu beseitigen.

Die Vergleichszeichen sind in schriftbildlicher und klanglicher Hinsicht von mittlerer Ähnlichkeit und in begrifflicher Hinsicht von mindestens schwacher Ähnlichkeit. Bei identischen oder zumindest im mittleren bis höheren Bereich ähnlichen Waren und Dienstleistungen besteht Verwechselungsgefahr.

EuG, Urteil vom 26.11.2015, T-161/14 – Nordschleife -.

Die fast identische Übernahme von im Anmeldezeitpunkt bereits in vielen Ländern benutzten und bekannten außerordentlich fantasievoll gestalteten Marken für identische Dienstleistungen ist ein wesentlicher Faktor für die Bösgläubigkeit des Inhabers der angegriffenen Marke. Dies gilt insbesondere wenn er auf seiner Website eine Verbindung zu den älteren Marken durch angebliche Beteiligung an einem internationalen Franchise-System behauptet.

EuG, Urteil vom 28.01.2016, T-335/14 – DoggiS –.

Zur Klärung der Frage, ob das Setzen von „Hyperlinks“ auf einer Webseite zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website ohne Erlaubnis des Urheber-rechtsinhabers frei zugänglich sind, eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Ur-heberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft darstellt, ist zu ermitteln, ob die Links ohne Gewinnerzielungsabsicht durch jemanden, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Webseite nicht kannte oder vernünftigerweise nicht kennen konnte, bereitgestellt wurden, oder ob die Links vielmehr mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden. In diesem Fall ist die Kenntnis der Rechtswidrigkeit zu vermuten.

EuGH, Urteil vom 08.09.2016 – C -160/15 –.

Die Bezeichnung eines Unternehmens, die aus einem Vornamen und dem Hinweis auf den Unternehmensgegenstand besteht, ist originär unter-scheidungskräftig. Sie ist daher als Unternehmenskennzeichen geschützt.

OLG-Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.05.2016, 6 U 27/16.

Die Bezeichnung „Chiemseer“ ist für ein in Rosenheim gebrautes Bier unzulässig. Sie ist irreführend, weil das Bier nicht von einer am Chiemsee gelegenen Brauerei stammt. Außerdem stellt die Bezeichnung auch eine geografische Herkunftsangabe dar, da sie in adjektivischer Form Bezug auf den deutschlandweit bekannten Chiemsee nimmt.

OLG-München, Urteil vom 17.03.2016, 29 U 3187/15 (rkr).