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Die Angabe „Klosterseer“ wird vom maßgeblichen Durchschnittsverbraucher nicht als Kennzeichnung der geografischen Herkunft des so bezeichneten Bieres verstanden. Unstreitig gibt es viele Seen, die Klostersee genannt werden. Keiner genießt überregionale Bekanntheit.

OLG-München, Urteil vom 17.03.2016, 29 U 2878/15 (rkr).

Die Bestimmung des § 7 Satz 1 ElektroG stellt insofern eine Marktverhaltens-regelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a.F. (§ 3a UWG n.F.) dar, als sie den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Markteilnehmer bezweckt.

Die Kennzeichnung eines Elektro- und Elektronikgerätes ist als dauerhaft im Sinne von § 7 Satz 1 ElektroG anzusehen, wenn sie ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweist und auch sonst nicht unschwer zu entfernen ist.

BGH, Urteil vom 09.07.2015, I ZR 224/13 – Kopfhörer-Kennzeichnung -.

Zeichen, die aus denselben, jedoch in unterschiedlicher Reihenfolge angeordneten Buchstaben oder Silben gebildet sind, erwecken einen klanglich ähnlichen Gesamteindruck, wenn sie bei der Aussprache der Buchstaben oder Silben („i-pe-ess“ und („i-ess-pe“) dieselbe Vokalfolge („i-e-e“) aufweisen.

BGH, Urteil vom 05.03.2015, – I ZR 161/13 –IPS/ISP –.

Chinesische Unternehmen melden immer mehr Patente in Europa an.

Nach Angaben des europäischen Patentamts haben chinesische Firmen im Jahr 2016 über 7 150 Patente angemeldet. Das sind fast 25 % mehr als im Vorjahr. Kein anderes Land verzeichnet ein schnelleres Patentwachstum.

Der chinesische Telekommunikationskonzern „HUAWEY“ steht mit 2 390 Patenten knapp hinter dem niederländischen Elektrokonzern „Philips“ mit 2 568 Patenten.

Auch „ZTE“, „Alibaba“, „XIAOMI“, „BYD“ und “Haier“ expandieren stark.

Die chinesischen Unternehmen verstärken ihre Forschung und Entwicklung und bringen immer mehr Innovationen nach Europa. China steht inzwischen auf dem 6. Platz aller Anmeldeländer für EU-Patente.

An die für die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichens nach § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG erforderliche Zeichenbenutzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen, als an die für seine anfängliche Entstehung erforderlichen Benutzungshandlungen.

Das Fehlen einer für den Geschäftsbetrieb erforderlichen behördlichen Erlaubnis oder mangelndes Bemühen um ihre Erlangung, lassen für sich genommen noch nicht den Schluss zu, es liege keine dauerhafte wirtschaftliche Betätigung vor, die zur Entstehung oder Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichens im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG führt.

BGH, Urteil vom 07.04.2016 – I ZR 237/14 – mt-perfect-.

Erscheint bei Eingabe einer Marke als Suchwort in der „Google“ -Trefferliste eine Anzeige mit einem Link-Hinweis, der als Subdomain die registrierte Marke enthält, führt dies zu einer relevanten Irreführung des Internetnutzers entgegen § 5 UWG, wenn der Link auf eine Webseite führt, in der überwiegend Waren anderer Wettbewerber mit anderen Kennzeichen angeboten werden.

OLG-Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2017 – 6 U 209/16 -.

Zwischen verschiedenen Einzelhandelsdienstleistungen, die sich einerseits auf Lebensmittel, andererseits auch auf Drogerieartikel oder Haushaltswaren beziehen, kann trotzdem eine sogenannte Dienstleistungsähnlichkeit bestehen. Das ist der Fall, wenn Gemeinsamkeiten im Vertriebsweg bestehen, etwa Überschneidungen in den jeweils betroffenen Einzelhandelssortimenten. Dann geht der Verkehr davon aus, dass die jeweiligen Einzelhandelsdienstleistungen unter der Verantwortung des gleichen Unternehmens erfolgen.

BGH Beschluss vom 14.01.2016, I ZP 56/14 – BioGourmet.

Wird einem bürgerlichen Namen (hier: Vogel®) der Begriff „Germany“ hinzugesetzt, stellt dies eine Angabe über die geografische Herkunft der Ware dar, wenn das Zeichen „Vogel® Germany“ von den beteiligten Verkehrskreisen nicht als Unternehmenskennzeichen, sondern als Marke aufgefasst wird.

Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Registrierungshinweis ® verwendet wird und das Zeichen in Verbindung mit einer bestimmten Ware benutzt wird.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.10.2015, Az.: 6 O 161/14.

Wer die Kosten für einen Wochenendausflug einschließlich zweier Kästen Bier teilt, hat auch Anspruch auf einen Teil des Gewinns, der sich unter einem Kronkorken verbirgt. Wie das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 02.03.2017, Az.: I-10 O 151/16 entschied, sind die ehemaligen Freunde Miteigentümer an dem Kronkorken geworden. Deshalb durfte nicht ein einzelner von ihnen den Gewinn, einen Audi A 3, für sich alleine beanspruchen und verkaufen. Vielmehr hätten alle Teilnehmer des Wochenendausfluges Anspruch auf einen Teil des Erlöses.

Filesharing in der Familie kann teuer werden: Hat ein Kind über den Internetanschluss seiner Eltern Musik oder Filme hochgeladen, und dies auch zu gegeben, müssen die Eltern ihr Kind gegenüber dem Schutzrechtsinhaber „verpfeifen“: Die hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Wie die Karlsruher Richter meinen, hilft da auch nicht der grundgesetzlich garantierte Schutz der Familie oder die EU-Grundrechtecharta. Die Plattenfirma der Sängerin Rihanna erhält daher Schadensersatz und Abmahnkosten.

Besser ist es also, seine Kinder nicht zu einem Geständnis zu zwingen.

BGH, Urteil  v. 30.03.2017, I ZR 19/16 – Loud