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Neuartige Lebensmittel benötigen eine lebensmittelrechtliche Zulassung. Andernfalls sind sie nicht verkehrsfähig. Das gilt auch für ein cannabidiolhaltiges TofuProdukt. Denn obwohl die Hanfpflanze selbst in Europa bereits eine sogenannte „Verzehrgeschichte“ aufweist, gilt dies nicht für den in der Hanfpflanze vorkommenden CBD-Bestandteil. Deshalb verstoße das Cannabis-Tofu gegen die Novel-Food-Verordnung.

 

VG Trier, 6 K 3630/21. TR vom 11.03.2022

Werden Rückrufe aus der Mailbox nicht von der beworbenen Flatrate erfasst, ist die Werbung mit einer Telefon-Flatrate für Verbraucher irreführend. Sonder-

leistungen, wie etwa eine Rufumleitung oder Mehrwertdienste, erwartet der Durchschnittsverbraucher bei einer Flatrate jedoch nicht.

 

LG Hamburg, 416 HKO 94/21 vom 30.09.2021

 

Diensteanbieter haften für das Teilen von Online-Inhalten unmittelbar, wenn schutzfähige Werke rechtswidrig hochgeladen werden. Um sich von dieser Haftung zu befreien, müssen sie gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte aktiv überwachen, um das Hochladen von Werken zu verhindern, die Rechteinhaber nicht über solche Dienste zugänglich machen wollen (sogenannte Upload-Filter).

 

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.04.2022 die hiergegen von Polen erhobene Klage auf Nichtigerklärung abgewiesen.

 

Zwar bewirkte Artikel 17 eine Einschränkung der Ausübung des Rechts der Nutzer auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Dies sei aber durch das legitime Ziel des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums gedeckt. Es gebe eine klare und präzise Grenze, indem insbesondere Maßnahmen ausgeschlossen seien, die rechtmäßige Inhalte beim Hochladen filtern oder sperren. Dagegen sei ein Filtersystem, das nicht hinreichend sicher zwischen zulässigen und unzulässigen Inhalten unterscheide, mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit unvereinbar. Auch sei es den Nutzern dieser Dienste nach nationalem Recht gestattet, Parodien oder Pastiches hochzuladen. Die vom Unionsgesetzgeber vorgesehenen Garantien seien angemessen, um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sicherzustellen.

 

EuGH, C-401/19 -Polen/Parlament und Rat

„Ehre, wem Ehre gebührt“: Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG, kann nur eine natürliche Person sein. Maschinen können nicht als Erfinder benannt werden. Das Patentgesetz konstituiert ein Recht des Erfinders auf Namensnennung. Dadurch kommt eine Anerkennung seiner Erfindereigenschaft („Erfinderehre“) zum Ausdruck. Nach dem deutschen Patentrecht kann daher eine künstliche Intelligenz nicht als Erfinder benannt werden.

 

Bundespatentgericht, Beschluss vom 11.11.2021, 11 W (pat) 5/21 – FOOD CONTAINER“

Das erste mit einem 3D-Beton-Drucker gebaute patentierte Haus steht in Westfalen.

 

Die Firma PERI GmbH hat in Beckum ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit ca. 80 qm Grundfläche Schicht-um-Schicht gedruckt. Bei seiner Exkursion konnte sich Rechtsanwalt Thomas Meinke von dem hohen Maß an Designfreiheit, die das neue Verfahren für die Gestaltung von Gebäuden bietet, direkt vor Ort überzeugen. Geplant wurde es von dem Architekturbüro MENSE-KORTE aus Beckum. Eingesetzt wurde ein 3D-Drucker vom Typ BOD2 der dänischen Firma COBOD, an der die Firma PERI bereits seit einigen Jahren beteiligt ist. Dieser Portaldrucker, d.h. der Druckkopf, bewegt sich über drei Achsen auf einem zuvor fest installierten Metallrahmen. Damit kann er sich an jede Position innerhalb der Konstruktion bewegen und muss nur einmal kalibriert werden.

 

Die Firma HeidelbergCement entwickelte einen patentierten „i.tech 3D-Beton“. Das Wohnhaus besteht aus dreischaligen Wänden, die mit Isoliermasse verfüllt sind. Beim Druck wurden bereits alle Leitungen und Anschlüsse für Wasser, Strom und Abwasser berücksichtigt. Die additive Fertigung ermöglicht ein kostengünstiges und schnelleres Arbeiten.

 

Inzwischen gibt es auch bereits ein 5-Familienhaus mit 3 Stockwerken und ca. 380 qm Wohnfläche in Weißenhorn/Wallenhausen in der Nähe von Ulm. Für dieses wurden nur sechs Wochen Druckzeit benötigt.

 

 

Zeugen müssen vor Gericht stets die Wahrheit sagen. Sie dürfen dem Sachverhalt nichts hinzufügen, aber auch nichts weglassen. Kann man sich nicht genau erinnern, muss man dies dem Gericht sagen. Eine – meist uneidliche – Falschaussage wird gem. § 153 StGB mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wird der Zeuge ausnahmsweise doch vereidigt, spricht man von einem sogenannten „Meineid“. Dann beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.

Wichtig: Der Meineid muss nicht vorsätzlich, also mit Absicht begangen worden sein. Verboten ist auch ein fahrlässiger Meineid. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Zeuge einfach etwas aussagt, ohne sich genügend anzustrengen und die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Auch wenn er selbst gar nichts mitbekommen hat, sondern sich nur etwas von anderen hat erzählen lassen, und dieses als

eigenes Erleben wiedergibt, begeht er eine Falschaussage bzw. einen Meineid.

In diesem Fall wird aus einem harmlosen Zeugen ein Angeklagter. Häufig gelingt es dann nur mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers, die Vorwürfe des Staatsanwaltes auszuräumen oder zu relativieren.

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Ein Online-Portal verstößt gegen § 9 Abs. 2 SEPA-VO, wenn es nur ein deutsches Konto zulässt. Vielmehr muss es dem Kunden freigestellt sein, ein beliebiges Konto in irgendeinem EU-Mitgliedsstaat zu verwenden. § 9 Abs. 2 SEPA-VO stellt eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG dar.

BGH, Urteil vom 06.02.2020, I ZR 93/21

Zum 150-jährigen Bestehen des Deutschen Anwaltsvereins hat dieser einen sogenannten Zeitstrahl online gestellt, der die wichtigsten Stationen nachzeichnet. Er ist unter folgendem Link abrufbar:

www.anwaltverein.de/de/der-dav/ueber-uns/geschichte/150jahredav/zeitstrahl

Die neue Fertigpackungsverordnung vom 18.11.2020 schafft für alle Beteiligten klare und erfüllbare Bedingungen für Lebensmittel in Fertigpackungen, die nach der Lebensmittelinformations-Verordnung der EU (LMIV) ebenfalls dem Begriff des vorverpackten Lebensmittels unterfallen. Hierfür werden klare Abgrenzungen hinsichtlich der jeweils anwendbaren Bestimmungen geschaffen. Außerdem werden bestehende Vorschriften für neu entwickelte Produkte und neue Vermarktungsformen, z.B. Prebake-Produkte angepasst. Westfalenpatent liefert praxisorientierte Beratung und beleuchtet gleichermaßen rechtliche wie technische Aspekte.

Der Wertersatz beim Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages berechnet sich anteilig nach der Laufzeit und nicht nach einem höheren Wert, etwa weil der Kunde zum Anfang der Laufzeit bereits einen größeren Kreis von möglichen Kontakten erhalten hat.

EuGH, NJW 2020, 3771-PE Digital