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Mit dem Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und andere Aspekte des Kaufvertrags ist inzwischen auch die Warenkauf-RL (EU) 2019/771 umgesetzt worden. Verkäufe werden zu Updates von digitalen Geräten über einen Zeitraum von fünf Jahren verpflichtet.

Bundesgesetzblatt 2021 I – 2123

Das Aussprechen einer Gegenabmahnung stellt im Normalfall keinen Rechtsmissbrauch dar. Entscheidend ist, ob der Abgemahnte einen tatsächlichen Wettbewerbsverstoß begangen hat. Dazu können auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zählen. Der Gegenabmahner kann dafür Ersatz seiner Abmahnkosten verlangen.

BGH, NJW-RR 2021, 762 – Berechtigte Gegenabmahnung –

Per Fernkommunikation geschlossene Energielieferungsverträge können zukünftig nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden. Vielmehr sind nur noch E-Mail, Brief oder Telefax zulässig, § 41 Abs. 1 Satz 1 EnWG-E.

Am 01.10.2021 soll das Gesetz über faire Verbraucherverträge in Kraft treten. Damit sollen unlautere Telefonwerbung und unfaire AGB-Klauseln verhindert werden. Für Verträge im Internet ist zukünftig ein „Kündigungs-Button“ vorgeschrieben. Es gibt beispielsweise für Handy- oder Sportstudioverträge kürzere Vertragslaufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen werden stark eingeschränkt.

Neben dem Bestell-Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ in § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB muss zukünftig auch ein „Kündigungs-Button“ auf der Online-Webseite eingefügt werden, § 312k BGB-E. Diese Kündigungsschaltfläche für Verträge muss gut lesbar mit dem Begriff „Verträge hier kündigen“ oder einer ähnlich eindeutigen Beschriftung versehen sein.

Der Verbraucher muss sodann zu einer Bestätigungsseite weitergeleitet werden, die den Button „Jetzt kündigen“ enthalten muss. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die vom Verbraucher abgegebene Kündigungserklärung inklusive Datum und Uhrzeit dauerhaft speicherbar ist. Außerdem müssen sie die Kündigung in Textform bestätigen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften kann der Verbraucher jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Er besitzt damit ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Pflichten zur vereinfachten Kündigung müssen spätestens ab dem 01.07.2022 eingehalten werden.

Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen sind nur noch für maximal ein Jahr zulässig, es sei denn, es gibt eine abweichende individuelle Vereinbarung. Der Preis für einen 1-Jahresvertrag darf jedoch im Vergleich zu dem Preis für ein 2-Jahresvertrag nicht höher als 25% im Durchschnitt pro Monat sein.

Der Fitnessstudiovertrag darf also bei einer Laufzeit von einem Jahr maximal

EUR 12,50 monatlich kosten, wenn er bei einem 2-Jahresvertrag monatlich EUR 10,00 beträgt.

Eine automatische Vertragsverlängerung ist zukünftig nur noch zulässig, wenn diese zu einer unbefristeten Vertragsverlängerung führt und der Verbraucher gleichzeitig das Recht hat, den Vertrag jederzeit mit einer maximalen Frist von einem Monat kündigen zu können (statt bisher drei Monate).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 21.05.2021 einen Referenten-Entwurf zur Novellierung der Preisangabenverordnung versandt. In § 11 PAngV soll die Formulierung „Preisermäßigung für eine Ware“ zukünftig durch „Preisermäßigung für eine oder mehrere im einzelnen bestimmte Waren“ ersetzt werden. Hierdurch soll Artikel 6a der Richtlinie 98/6/EG n.F. umgesetzt werden. Danach ist bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung der vorherige Preis anzugeben, den der Händler vor der Preisermäßigung über einen bestimmten Zeitraum angewandt hat. Nach Artikel 6a Abs. 2 ist der vorherige Preis derjenige, den der Händler innerhalb eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen zuvor angewandt hat. Nach der Neufassung soll nunmehr stets der niedrigste Gesamtpreis angegeben werden, der innerhalb der letzten 30 Tage gefordert wurde. Ein Problem besteht darin, dass Preisermäßigungen auch für ganze Warengruppen („20% auf Alles – außer Tiernahrung) rabattiert werden, ohne dass hierbei ein konkreter Preis genannt wird. Die Werbung für Gesamtwarengruppen wird durch die Neuregelung erschwert oder möglicherweise unmöglich gemacht. Quelle:

Bundesrechtsanwaltskammer Stellungnahme Nr. 41, Juni 2021

Anfang 2019 warb der Elektro-Pionier „Tesla“ für sein „Modell 3“ mit geschätzten Kraftstoffeinsparungen, und rechnete somit den Bruttokaufpreis von EUR 56.380,00 auf EUR 51.380,00 für den Barkauf herunter. Als Sternchenhinweis hieß es: „Geschätzte Kraftstoffeinsparung/Jahr 5:-5.000,00 Euro“. Eine solche „Schönrechnerei“ verstößt aber gegen die Preisangabenverordnung und führt die Verbraucher in die Irre, erst recht, wenn ohne konkrete Laufleistungen über fünf Jahre angebliche Einsparungen suggeriert werden.

Partnerbörsen dürfen im Fall der vorzeitigen Kündigung durch den Verbraucher nur zeitanteiligen Wertersatz verlangen. Die Erstellung eines „Persönlichkeitsgutachtens“ stellt keine Lieferung „digitaler Inhalte“ im Sinne von Artikel 16 lit. m) in Verbindung mit Artikel 2 Nr. 11 der Richtlinie 2011/83 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher dar, die es rechtfertigen könnte, den gesamten im Vertrag vereinbarten Preis zahlen zu müssen.

EuGH, Urteil vom 08.10.2020, C-641/19 – PE Digital GmbH –

Anwälte, Ärzte, Apotheker, aber auch Hotels und Restaurants kennen das: Sie finden sich regelmäßig auf Bewertungsplattformen wie „Jameda“, „Kununu“, „Yelp“ oder auf „Google My Business“ wieder. Manch einem passt die von echten oder vermeintlichen Kunden abgegebene Bewertung nicht, andere möchten am liebsten überhaupt nicht auf einem solchen Portal gelistet sein.

Nach Auffassung der Gerichte dienen sie jedoch der Meinungsbildung und sind nach Artikel 5 GG geschützt, solange sie nur als „neutraler Informationsmittler“ tätig sind.

BGH, Urteil vom 20.02.2018, VI ZR 30/17

Sobald die Bewertungsplattform aber für Premiumkunden verdeckte Vorteile schafft und nicht zahlende Kunden damit in irgendeiner Weise benachteiligt oder zurücksetzt, sieht die Sache anders aus. Dann besteht ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch des Zahlungsunwilligen im Einzelfall.

OLG Köln, Urteil vom 14.11.2019, 15 U 126/19

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.04.2020, 16 U 218/18

Im Einzelfall kommt auch die Löschung negativer Bewertungen in Frage. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich nachweisen lässt, dass der vermeintliche Testkunde überhaupt nicht in dem bewerteten Betrieb oder in der Praxis war.

Die Rechtsprechung schreibt in solchen Fällen ein Frage- und Antwortspiel bzw. ein sogenanntes „Ping Pong“ zwischen Firmeninhaber, vermeintlichen Kunden und Plattformbetreiber vor.

Das deutsch-französische E-Mail-Start-up „Sendinblue“ erhält 140 Millionen Euro von Investoren. Das in Frankreich ansässige Unternehmen, das erst kürzlich seinen deutschen Konkurrenten „Newsletter-2-Go“ übernommen hat, sieht sich als europäischer Marktführer mit über 100 Millionen E-Mails pro Tag. Der Umsatz beträgt mit 50 Millionen Euro etwa ein Zehntel des US-Marktführers „Mailchimp“, der von 400 Mitarbeitern (davon 70 in Deutschland) erwirtschaftet wird.

Private Aufzeichnungen eines Arbeitnehmers über Kundenbesuche und Kundendaten können ebenso Geschäftsgeheimnisse darstellen, wie Kundenlisten mit Kundendaten und Absatzmengen. Trifft der Arbeitgeber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, sind diese als Geschäftsgeheimnis geschützt. Solche angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen können auch vertragliche Vereinbarungen sein. Zwar reichen keine generellen Regeln zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten und Vorgänge, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden. Sinnvoll ist es aber die vollständige Rückgabe aller Geschäftsunterlagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich zu vereinbaren. Seit dem 26.04.2019 gilt der gesetzliche Unterlassungsanspruch.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2020, 12 SaGa 4/20