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Der Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften begründet keine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz. Hierzu bedarf es des Eintritts eines konkreten Schadens. Dem Betroffenen steht kein Ersatz immaterieller Schäden (Schmerzensgeld) aus Artikel 82 DSGVO oder einem sonstigen rechtlichen Aspekt zu.

LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2020, 324 S 9/19

LG Karlsruhe, Urteil vom 02.08.2019, 8 O 26/19

Eine wirksame Abmahnung muss den Sachverhalt, der das angeblich rechtswidrige Verhalten begründet, genau angeben. Der Verstoß muss so klar und eindeutig bezeichnet sein, dass der Abgemahnte die notwendigen rechtlichen Schlussfolgerungen ziehen kann. Der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO für einen Prozess gilt nicht. Eine berechtigte Gegenabmahnung, die eine Reaktion auf eine vorherige Abmahnung des Gegners darstellt, ist nicht allein deshalb schon rechtsmissbräuchlich.

BGH, Urteil vom 21.01.2021, I ZR 17/18

Zahlreiche Profile auf der Plattform „Twitter“ verstoßen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Die Profilinhaber machen auch pornografische Inhalte öffentlich zugänglich, ohne dass Twitter bisher seine technischen Möglichkeiten hiergegen ausreichend genutzt hätte. Deshalb wird nunmehr Twitter als Host Provider aufgrund einer Beschwerde der Kommission für Jugendmedienschutz durch die Landesanstalt für Medien NRW sowie die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein rechtlich belangt.

Vom 15. Oktober 2020 an gilt eine neue Übergangsregelung für Online-Glücksspiele. Anfang Juli 2021 soll dann der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Wer im Internet bislang noch verbotene Spiele anbietet, sich aber bereits an die neuen Regeln hält, soll nicht belangt werden. Alle anderen haben aber schlechte Karten. Vorgesehen ist unter anderem ein monatliches Einzahllimit von maximal EUR 1.000,00. Über einen Panik-Knopf können Spieler sich auch selbst sperren. Die Betreiber müssen außerdem ein „automatisiertes Spielsuchtfrüherkennungssystem“ einrichten. Ab dem 15. Dezember 2020 gilt zudem je Spiel eine Mindestdauer von fünf Sekunden und ein Maximaleinsatz von einem Euro.

Die „Bild“-Berichterstattung über die Scheidung von Anke Engelke und Claus Fischer hat ein Nachspiel. Das Boulevard-Blatt durfte zwei Bilder, auf denen die Ex-Eheleute auf dem Weg zum Familiengericht zu sehen waren, nicht veröffentlichen. Die Veröffentlichungen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Anke Engelke. Es handelte sich nicht um ein Ereignis der Zeitgeschichte nach §§ 22, 23 KUG (Kunsturhebergesetz), so dass eine Einwilligung der Abgebildeten in die Veröffentlichung erforderlich gewesen wäre.

BGH, Urteile vom 07.07.2020, VI ZR 246/19 und 250/19

Gute Bewertungen als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel sind unlauter. Damit unterlag ein Whirlpool-Händler, der mittels eines Posts ein Gewinnspiel für seine Luxus-Whirlpools ausgelobt hatte, was zu zahlreichen positiven Bewertungen sowohl auf „Social-Media-Plattformen“, wie auch bei „Google My Business“ und anderen geführt hatte. Die Werbung mit über eine Gewinnspielauslosung generierten Bewertungen ist irreführend und damit unlauter im Sinne von § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 UWG.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.08.2020, 6 U 270/19

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2019, 6 O 87/18

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.05.2019, 6 U 14/19

Die Zahl der Firmengründungen geht wieder zurück. Obwohl neue Unternehmen den Strukturwandel vorantreiben, Innovationen schaffen, neue Lösungen, Bedürfnisse und Bedarfe bieten und schaffen, sind die Zeiten für „Start-ups“ alles andere als rosig.

Allerdings werden in Deutschland nach wie vor viele Patente angemeldet. Und doch: Die Zahl der Patentanmeldungen geht zurück. Privates Risikokapital für technologieintensive Jungunternehmen ist knapp. Selbst die Impfstoffproduzenten „BioNTech“ und „CureVAC“ haben nur dank des enormen persönlichen finanziellen Engagements einiger älterer, weitsichtiger Unternehmer überlebt und benötigen finanzstarke Pharmakonzerne als Partner sowie öffentliche Unterstützung.

Auch die Hochschulbudgets sind unterfinanziert. Deutschland gibt weniger Geld für seinen akademischen Nachwuchs aus als andere Länder. Da ist es kein Wunder, dass das Gründungsgeschehen, insbesondere Ausgründungen von Hochschulen (Spin-offs) seit Jahren abflaut. Die Gewerbeanmeldungen gehen ebenfalls seit anderthalb Jahrzehnten zurück.

Frankreich, Großbritannien und die Niederlande wachsen dagegen stark. Dort hat die Coronakrise einen Gründungsboom ausgelöst. Deutschland fällt demgegenüber immer weiter zurück. Gäbe es keine Migration, wäre dieser Effekt noch schlimmer.

Durch die Neufassung des § 14 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) ist seit dem 02. Dezember 2020 die Möglichkeit abgeschafft worden, ein möglichst weit entferntes Gericht anzurufen, um die Rechtsverteidigung zu erschweren oder ein als besonders streng bekanntes Gericht auszuwählen. Vielmehr ist die örtliche Zuständigkeit auf das Gericht des Bezirks beschränkt, in dem der Antragsgegner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das gilt (im Gegensatz zur Auffassung des Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 2021, 38 O 3/21) auch für sogenannte „internetspezifische Rechtsverstöße“.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2021, I-20 W 11/21

Lügen haben kurze Beine. Auch das Unterlassen einer Mitteilung, d.h. ein Unterschlagen einer Nachricht, kann rechtsmissbräuchlich sein.

Ein abgemahntes Unternehmen hatte fristgerecht geantwortet und den Vorwurf einer Wettbewerbsverletzung zurückgewiesen. Daraufhin wurde eine einstweilige Verfügung beantragt und (wahrheitswidrig) vorgetragen, der Abgemahnte habe auf die Abmahnung nicht reagiert. Daraufhin wurde ohne mündliche Verhandlung eine Beschlussverfügung erlassen. Das abgemahnte Unternehmen rügte eine Verletzung der prozessualen Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz aufgrund der Vorenthaltung rechtlichen Gehörs. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zwar mangels Erschöpfung des Rechtswegs nicht zur Entscheidung angenommen, trotzdem aber darauf hingewiesen, das Verschweigen der Reaktion auf die Abmahnung könne ein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten aufgrund einer Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht darstellen. Die mangelnde Anhörung beruhe in diesem Fall nicht auf einem Rechtsverstoß durch das Gericht, sondern aus dem Unterlassen der gebotenen Informationen durch den Abmahner.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03. Dezember 2020, 1 BvR 2575/20

Eine künstlerische Lichtinstallation wie „PHaradise“ im Kuppelbereich des Billing-Baus der Kunsthalle Mannheim genießt Urheberrechtsschutz.

Das gilt auch für eine im Jahr 2016 zur 70-Jahr-Gründungsfeier von Nordrhein-Westfalen aufgeführte Lichtinstallation auf der Kuppel des Rheinturms. Die Installation „Rheinkomet“ bestand aus 56 Xenon-Gasentladungs-Lampen, die auf einer Höhe von fast 200 m einzeln bewegt und gesteuert werden konnten.

Ein Düsseldorfer Handelsunternehmen führte am Fuß des Rheinturms ein Event „Own Business Day“ durch. Dieses verletzte allerdings nicht die Urheberrechte am „Rheinkomet“. Bei diesem Event hätten nicht die von der Spitze des Rheinturms ausgehenden Strahlen den Eindruck bestimmt, sondern die auf den Turmschaft projizierten, individuell gestalteten Farbflächen. Die reduzierte Lichtintensität und der eingeschränkte Bewegungsablauf der Strahlen bestimmten nicht mehr die Ästhetik des Originals.

Die „abgespeckte“ Lichtshow am Boden war deshalb als zulässige freie Benutzung im Sinne des § 24 UrhG anzusehen. Eine Urheberrechtsschutzverletzung scheide aus.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2021, 12 U 240/20