Eine Audiodatei, die das Geräusch beim Öffnen einer Getränkedose, gefolgt von Geräuschlosigkeit und Prickeln, enthält, erfüllt mangels Unterscheidungskraft nicht die Eintragungsvoraussetzungen für eine Unionsmarke. Es handelt sich um ein rein technisches und funktionales Element, so dass eine Hörmarke nicht eingetragen werden kann.
EuG, Urteil vom 07.07.2021, T-668/19 – Ardagh Metal Beverage Holdings/ EUIPO –
Zwischen den beiden für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Zahnmedizin beanspruchten Marken „INVISALIGN“ und „SWISS INSIDE SUISSEALIGN“ besteht keine Verwechselungsgefahr. Die angefochtene Marke ist mehr als doppelt so lang wie die Widerspruchsmarke, weist einen anderen Zeichenanfang auf und verfügt über ein gut wahrnehmbares grafisches Element (Logo).
BVGer Entscheid vom 23.03.2021, B-1084/2020 – INVISALIGN/ SWISS INSIDE SUISSEALIGN
Artikel 14 Abs. 1c UMV (Unionsmarkenverordnung) gestattet es, die fremde Marke eines Dritten zu benutzen, wenn dies praktisch das einzige Mittel darstellt, um die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass der Werbende auf den Handel von Waren mit dieser Marke spezialisiert ist. Eine in diesem Sinne zulässige Benutzung der Marke liegt aber nicht vor, wenn auf eine ehemalige Vertragshändlereigenschaft hingewiesen wird, indem die Marke als Teil einer Unternehmensbezeichnung eingesetzt wird.
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2021, 6 U 102/20
Es besteht keine vorgerichtliche Aufklärungspflicht des Abgemahnten mangels entsprechender Sonderverbindung. Ebenso wenig liegt eine vorgesetzliche sittenwidrige Schädigung vor.
BGH, NJW 2021, 2023 – Saints Row –
Hingegen hatte der Bundesgerichtshof eine Nichtoffenbarung des dem Anschlussinhaber bekannten Täters im gerichtlichen Verfahren mit der prozessualen Vermutung des § 138 Abs. 3 ZPO sanktioniert und diesen mit den Kosten belastet.
BGH, NJW 2018, 65 – Loud –
Auch eine nachträgliche Genehmigung durch einen Lizenznehmer kann zur Erschöpfung der Markenrechte führen. Die Zustimmung zur Veräußerung, die zur Erschöpfung der Markenrechte führt, kann auch ein Lizenznehmer (und nicht nur der Markeninhaber) erteilen, und zwar sowohl im Voraus als Einwilligung oder im Nachhinein als Genehmigung.
BGH, Urteil vom 25.03.2021, I ZR 37/20 – myboshi –
Zwischen den Bezeichnungen „Ciao“ und „Ciao Mamma“ besteht keine Verwechselungsgefahr. Auch wenn beide Restaurants am selben Ort ansässig sind, besitzt die gängige italienische Grußformel „Ciao“ nur geringere Kennzeichnungskraft. Beide Bezeichnungen weisen im Gesamteindruck keine Ähnlichkeit auf. Vielmehr führt der zusätzliche Zeichenbestandteil „Mamma“ zu einem hinreichenden Unterschied zwischen den Vergleichszeichen. Auch besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass es sich bei „Ciao Mamma“ um einen Ableger des Restaurants „Ciao“ handelt.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2021, 6 W 35/21
Auch Wettbewerber, die nicht im geographischen Gebiet ansässig sind, können ein berechtigtes Interesse an einem Einspruch gegen einen Antrag auf Spezifikationsänderung geschützter Herkunftsangaben haben. Die Hengstenberg GmbH & Co.KG sah einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, da der Spreewaldverein e.V. eine Änderung der Spezifikation für „Spreewälder Gurken“ dahingehend vornehmen lassen wollte, dass auch bestimmte Farb- und Süßstoffe sowie Konservierungsmittel zukünftig zulässig sein sollten. Damit wären aber die traditionellen Konservierungsmethoden verwässert worden.
EuGH, Urteil vom 15.04.2021, C-53/20 -Spreewälder Gurken –
Die Edelmarke „Chanel“ und das Logo des Mobilfunkausrüsters Huawai sind sich nicht zum Verwechseln ähnlich. Vielmehr ist die Breite der Striche, die Ausrichtung der Linien und die Ausprägung der Rundungen ausreichend unterschiedlich.
EuG, Urteil vom 21.04.2021, T-44/20 – Chanel/Huawai
Eine Wiederholungsmarke kann unter bestimmten Voraussetzungen wegen Bösgläubigkeit gemäß Artikel 59 Abs. 1b UMV gelöscht werden.
EuG, Urteil vom 21.04.2021, T-663/19 – MONOPOLY –
Die Pirelli-Bildmarke ist schutzfähig. Das Bild stellt weder die Lauffläche eines Reifens noch einen Reifen selbst dar, sondern lediglich einen kleinen Bestandteil davon. Dieser allein führt jedoch keine technische Wirkung herbei, so dass die Marke nicht von der Eintragung ausgeschlossen ist.
EuGH, Urteil vom 03.06.2021, C-818/18 – Pirelli –