Weil der Radiosender Hinweise auf das Archiv der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ verlinkte, wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Der Link wurde als Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gewertet. „linksunten.indymedia“ wurde bereits im Jahr 2017 verboten und zwar durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wegen eines Verstoßes gegen die Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Insbesondere gewaltorientierte Linksextremisten hätten diese Plattform benutzt, um andauernd öffentlich zur Begehung von Straftaten aufzufordern, zu ihnen anzuleiten oder die Begehung solcher Straftaten zu billigen. Beispielsweise fanden sich dort Gewaltaufrufe gegen Polizeibeamte sowie Anleitungen zum Bau von zeitverzögerten Brandsätzen.
Bei Durchsuchungen von Medienunternehmen und ihren Mitarbeitern gelten jedoch aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes strenge Anforderungen. Insbesondere ist ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Presse- und Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetzt (GG) zu berücksichtigen. Die garantierte Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit verbietet es dem Staat, sich einen Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen. Das zuständige Landgericht Freiburg, das über eine entsprechende Beschwerde des Radiosenders zu entscheiden hat, hat bislang noch kein Urteil gefällt. Die Entwicklung bleibt daher noch abzuwarten.
Die Verjährung des Urlaubsanspruchs tritt nur dann ein, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter rechtzeitig auf den noch offenen Resturlaub hingewiesen und Gelegenheit gegeben hat, ihn zu nehmen. Andernfalls bleibt der Urlaubsanspruch unbefristet erhalten und lässt sich auch noch Jahre später geltend machen.
Damit entspricht das Bundesarbeitsgericht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Arbeitnehmer, deren Urlaub vermeintlich verfallen ist, können diesen heute noch geltend machen bzw. Entschädigung in Geld hierfür verlangen.
BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20
Eine Versetzung ins Ausland ist zulässig, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Ein Pilot sollte auf Weisung seiner Fluggesellschaft von Nürnberg nach Bologna wechseln. Das Luftfahrtunternehmen hatte seinen ursprünglichen Standort in Deutschland aufgegeben. Da auch an anderen inländischen Standorten kein Job frei war, war die Versetzung nach Italien zulässig.
BAG, Urteil vom 30.11.2022, 5 AZR 336/21
Eine Polizistin im Dienst muss in Brandenburg ein Namensschild tragen. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde lehnte das Bundesverfassungsgericht ab, da die Klägerin nicht genau darlegen konnte, welche Gefahren das Namensschild für sie konkret berge. Sie hatte nur pauschal angegeben, nicht über eine Suchmaschine gefunden werden zu wollen.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.11.2022, 2 BvR 2202/19
Eine Werbung mit dem beliebten Begriff „klimaneutral“ ist nur zulässig, wenn gleichzeitig darüber aufgeklärt wird, ob das Produkt ganz oder teilweise klimaneutral ist und ob dies durch CO2-Einsparung oder Kompensation oder in
welcher sonstigen Art und Weise erfolgt.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2022, 6 U 104/22
Sparkassen und Banken dürfen die einfache Kontonutzung nicht als stillschweigende Zustimmung zu einer Gebührenerhöhung bewerten. Es reicht nicht aus, beispielsweise Geld abzuheben. Vielmehr ist eine ausdrückliche Zustimmung notwendig.
LG Hannover, Urteil vom 28.11.2022, 13 O 173/22
Häufige Parkverstöße können den Führerschein kosten. Wer nicht willens (oder in der Lage) ist, das Straßenverkehrsrecht zu beachten, ist charakterlich als Verkehrsteilnehmer ungeeignet. Der Fahrzeugführer besaß drei Fahrzeuge und hatte innerhalb eines Jahres 159-mal falsch geparkt.
VG Berlin, Urteil vom 28.10.2022, 4 K 456/21
Die Kündigung eines Vertrages muss auch ohne Eingabe eines Passwortes möglich sein. Die Telekommunikationsanbieter „NetAachen“ und „NetCologne“ betrieben eine Webseite, auf der der seit Juli 2020 vorgeschriebene Kündigungs-Button nur funktionierte, wenn der Kunde zuvor auch sein Passwort eingegeben hatte. Dies ist unzulässig. Bei der Eingabe reichen die Vertragsdaten aus.
LG Köln, Urteil vom 22.07.2022, 33 O 355/22
LG Köln, Beschluss vom 02.08.2022, 33 O 362/22
Glühwein darf nur dann draufstehen, wenn auch Glühwein drin ist. Diese Entscheidung traf die 17. Kammer für Handelskammer am Landgericht München I am 17.11.2022.
Damit wurde einem Brauhaus verboten, seine beiden mit Bockbierwürze versetzten weinhaltigen Getränke als „Glühwein“ zu bezeichnen.
Hierdurch werde der Begriff „Wein“ in unzulässiger Weise verwässert. Dies führe zu einer Irreführung der Verbraucher. Diese würden darüber getäuscht, dass die Glühweine des Brauhauses zusätzlich 2% Wasser enthielten.
Ein Sachverständiger hatte zuvor festgestellt, bei Bockbierwürze handele es sich nicht um ein Gewürz, sondern um eine Flüssigkeit, die ein Gewürz enthalte. Die Würze habe nichts mit einem Gewürz oder Süßungsmittel zu tun. Bockbierwürze sei kein hoch konzentrierter Stoff, deshalb komme es zu einem erheblichen Wasserzusatz. Der Wassergehalt im Glühwein unterliegt allerdings strengen Vorgaben. Wasser darf nur zum Süßen oder zur Beigabe von Gewürzen zugegeben werden, und zwar in möglichst geringer Menge. Das war bei der Bockbierwürzen-Beigabe nicht der Fall.
Ein Hinweis auf die fehlende Lizenz im Angebot eines Retro-Blechschildes stellt keine Irreführung dar.
OLG-Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.10.2022, 6 W 61/22 – Triumph -.