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Auch nicht-technische Innovationen sollen durch das neue Förderprogramm „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft über vier Jahre mit insgesamt 25 Millionen Euro gefördert werden. Im Fokus stehen insbesondere die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Unternehmen sind für von ihnen nicht veranlasste (Werbe-)Handlungen Dritter im Internet auch dann nicht verantwortlich, wenn ihnen diese bekannt sind. Selbst bei offensichtlich fehlerhaften und irreführenden Äußerungen Dritter besteht keine Verkehrspflicht zur Unterbindung derartiger Handlungen. Eine Haftung nach § 3 Abs. 2 UWG scheidet mangels Vorliegens eines Verhaltensunrechts aus.

 

OLG Frankfurt/M, Urteil vom 27.05.2019, 6 W 29/19

 

a.A.: LG Hamburg, MMR 2017, 48

Der chinesische Motorroller von Zhejiang wirkt auf den informierten Benutzer anders, als der Roller Vespa LX von Piaggio. Der chinesische Roller weist eher eckige Konturen auf, während der Vespa-Roller von runden Linien bestimmt wird. Der Stil, die Konturen und das Erscheinungsbild wirken insgesamt unter­schiedlich. Deshalb bestünde keine Verwechselungsgefahr, urteilte das Europäische Gericht I. Instanz.

 

EuG, Urteil vom 24.09.2019, T-219/18

Um die Wettbewerbsfähigkeit vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen steht es nicht zum Besten: Wird nicht bald mehr in Innovationen investiert, so droht bald ihr Abrutschen in die Mittelmäßigkeit. Gerade bei der fortschreitenden Digitalisierung und der Einstellung auf neue Wettbewerber hinken viele Unternehmen hinterher. Knapp 50 % aller Betriebe werden als innovationsfern eingestuft. Dabei bieten Digitalisierung und künstliche Intelligenz für KMU große Chancen. Am weitesten sind die Pharma- und Chemiebranche sowie die Metall- und Elektroindustrie. Großhandel und Logistik bilden hingegen das Schlusslicht. Damit „Made in Germany“ weiterhin für Qualität, und nicht – wie ursprünglich – als Warnung vor minderwertigen Produkten steht, sind dringend mehr Investitionen in neue Technologien erforderlich.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Satirikers Jan Böhmermann gegen verschiedene Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zur Entscheidung angenommen. Es geht darum, ob verschiedene Aussagen aus dem „Schmähgedicht“ auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan von der Meinungs- bzw. Kunstfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz gedeckt sind.

 

BVerfG, 1 BvR 2026/19

Wird die Suchwortfunktion eines online-Verkaufsportals dadurch beeinflusst, dass bei Eingabe einer fremden Marke in ein Suchfeld und Betätigung der Such­funktion mehrere nicht vom Markeninhaber stammende Produkte angeboten werden, fehlt es an einer Markenverletzung, wenn unschwer zu erkennen ist, dass es sich um Produkte Dritter handelt. Das ist dann gegeben, wenn alle Suchergebnisse mit der herausgehobenen Überschrift „von …“ (jeweils ergänzt um unterschiedliche Bezeichnungen anderer Anbieter) versehen sind und diese Bezeichnungen nach der Gesamtgestaltung der Angebote dem Hersteller und nicht dem Verkäufer zuordnet werden.

 

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.02.2019 – 6 U 16/18

Die endgültige Fassung der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG am 17.05.2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die im Vorfeld insbesondere wegen der Befürchtung sogenannter „Upload-Filter“ in der Öffentlichkeit stark diskutierte Richtlinie soll einer Zersplitterung des Urheberrechts in den Mitgliedsstaaten entgegen wirken und insbesondere die Position der Rechteinhaber bei einer Lizenzvergabe über das Internet stärken. Zu diesem Zweck sieht die Richtlinie vor, dass Dienstanbieter im Internet in Zukunft vollständig für Urheberrechts­verstöße ihrer Nutzer haften. Des Weiteren wird ein EU-weites Leistungsschutz­recht für Presseverleger im digitalen Raum geschaffen.

Die RL (EU) 2019/790 wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU L130 v. 17.05.2019, S. 92-125.

Die Mitmach-Ausstellung „Die Tüftelgenies“ in der Deutschen Arbeitsschutzaus­stellung (DASA) in Dortmund-Dorstfeld zeigt die wichtigsten Erfindungen der Menschheit, vom Fahrrad über den Faustkeil hin zu Papier, Telefon und Com­puter. An zahlreichen interaktiven Stationen werden noch bis zum 31. März 2019 zahlreiche Erfindungen, Tüfteleien und Geistesblitze anschaulich dar­gestellt. Vom ersten Motorwagen über den Kompass oder Flaschenzug, Brillen, Batterien oder Bleistifte zeigt die Ausstellung den Weg von dem ersten Geistesblitz bis zur fertigen Patentschrift. „Die Tüftelgenies“ verlangen neben Geduld und Ausdauer viel Fantasie und Neugierde und sind gedacht für Besucher von 8 – 80 Jahren.

 

www.dasa-dortmund.de/sonder-ausstellungen/die-tueftelgenies/

Amazon erhält ein neues Patent für die Erkennung körperlicher und seelischer Zustände eines Benutzers seines Sprachassistenten. Alexa hört anhand der Stimme heraus, ob der Benutzer krank, verstimmt oder depressiv ist, und bietet entsprechende Medikamente an. Wer bei einem Husten oder Räuspern keine Hühnersuppe löffeln möchte, bekommt Angebote für Hustenpastillen oder Grippemittel von den Amazon-Servern angeboten. Alexa nimmt die Bestellung auch gleich entgegen und bietet eine „1 hour delivery“ an, nicht ohne gleichzeitig noch „Gute Besserung!“ zu wünschen.

 

Der patentierte Algorithmus kann Freude, Angst, Verärgerung, Traurigkeit, Langeweile, Stress, Empörung und Sorge erkennen und nutzt für die abgespielten  Werbespots auch noch andere Informationen des Benutzers, wie seinen Browserverlauf, Mausklicks, sein Einkaufsverhalten, eingegebene Schlagwörter und besuchte Webseiten. Big brother is watching you!

Auch 2018 betreute Westfalenpatent wieder mehrere Nutzfahrzeug-Hersteller auf der Internationalen Automobil Ausstellung in Hannover (IAA Nutzfahrzeuge 2018). Ob bei den Schwerlastspezialisten, die teilweise draußen im Regen standen, oder bei den Herstellern leichterer Nutzfahrzeuge und Komponenten – es gab wieder zahlreiche Innovationen und interessante Fortentwicklungen zu sehen. Zahlreiche interessante Gespräche mit Entwicklern und Firmeninhabern füllten einen kompletten Messetag und versprechen viel Arbeit in den Wochen danach. Natürlich durfte auch „Schwarz-Gelb“ nicht fehlen.

 

   

 

   

 

   

Auch Nachbauten durften natürlich nicht fehlen. So stand direkt auf der IAA bereits ein verblüffend ähnliches Plagiat eines chinesischen Herstellers des gerade erst neu vorgestellten MAN-Busses der modernisierten „Lion’s Line“.