In den Niederlanden herangezogene Pilze dürfen unter dem verkaufsfördernden Etikett „Made in Germany“ verkauft werden. Zu diesem überraschendem Ergebnis gelangte der Europäische Gerichtshof.
Ein holländischer Produzent züchtet Pilze in sogenannten Kulturkisten, die er erst kurz vor der Ernte über die deutsche Grenze transportiert. Auf der Verpackung findet sich die Aufschrift „Ursprungsland: Deutschland“.
Das entspricht geltendem EU-Recht, obwohl Verbraucher eher an eine Irreführung glauben dürften. Obwohl alle wesentlichen Produktionsschritte außerhalb Deutschlands erfolgten, ist nach Art. 76 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1308/2013 der Ernteort für die Angabe des Ursprungslandes bei Obst und Gemüse maßgeblich.
EuGH, Urteil vom 04.09.2019, C-686/17
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.03.2016, 2 O 63/15