Die Edelmarke „Chanel“ und das Logo des Mobilfunkausrüsters Huawai sind sich nicht zum Verwechseln ähnlich. Vielmehr ist die Breite der Striche, die Ausrichtung der Linien und die Ausprägung der Rundungen ausreichend unterschiedlich.
EuG, Urteil vom 21.04.2021, T-44/20 – Chanel/Huawai
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