Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Cheat-Software urheberrechtswidrig?

Spielekonsolen lassen sich durch Cheat-Programme manipulieren. sie dienen dazu, vorgesehene Einschränkungen zu umgehen, indem die Cheat-Software im Arbeitsspeicher die Stelle ermittelt, an der das Spiel wichtige Informationen wie z.B. den Punktstand der Spieler speichert, um diese zum Vorteil des Spielers zu manipulieren.

 

Nach Ansicht des Spielekonsolen-Anbieters stellt der Einsatz einer Cheat-Software eine unzulässige Umarbeitung seiner Computerspiele im Sinne von § 69c Nr. 2 UrhG dar.

 

Dem folgt das Landgericht Hamburg und hat den Cheat-Box-Anbieter zur Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatzfeststellung verurteilt.

 

LG Hamburg, Urteil vom 24.01.2012, 310 O 199/10.

 

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg war jedoch anderer Auffassung, und hob die erstinstanzliche Entscheidung auf.

 

OLG Hamburg, Urteil vom 07.10.2021, 5 U 23/12.

 

Es war der Auffassung, es finde keine Umarbeitung statt, sondern lediglich einen Eingriff in den Ablauf der Computerspiele.

 

Über die Revision wollte der Bundesgerichtshof selbst nicht abschließend entscheiden. Er hat das Verfahren daher ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Vorab-Entscheidung vorgelegt.

 

BGH, Beschluss vom 23.02.2023, I ZR 157/21.

 

 

 

Er hat dem EuGH folgende Fragen gestellt:

 

Wird in den Schutzbereich eines Computerprogramms nach Artikel 1 Abs. 1 – 3 Richtlinie 2009/24/EG eingegriffen, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?

 

2.

Liegt eine Umarbeitung im Sinne von Artikel 4 Abs. 1b der Richtlinie 2009/24/EG vor, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Arbeitsprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?

 

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bleibt daher abzuwarten.

 


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de