Nachahmungen des berühmten Rillenkoffers sind nun auch in der Volksrepublik China verboten. Ein Berufungsgericht entschied zugunsten der Firma RIMOWA, dass ein quasi identischer Nachbau des berühmten Reisegepäcks mit den markanten Längsrillen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Die Firma ZHONGSHAN AIMOWA LUGGAGE.. , Ltd. wurde in zwei Instanzen verurteilt, keine Plagiate mehr anzubieten und in den Verkehr zu bringen.
Das Berufungsgericht, der ZHONGSHAN No. 1, Court, entschied zum ersten Mal, dass der Gesamteindruck der „RIMOWA-Rillenkoffer“ auf deren Herkunft hinweise.
Die Entscheidung gilt als Meilenstein für den wettbewerblichen Leistungsschutz in China, der dort bislang nur bekannt war. Das Gericht nahm ausdrücklich Bezug auf entsprechende Entscheidungen in Deutschland, Frankreich, Tschechien, Taiwan, Südkorea und den USA. Auch dort sind entsprechende Rillenkoffer-Plagiate als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, aber auch gegen das Urheberrecht oder das Markenrecht verboten worden. Die Firma ZHONGSHAN AIMOWA LUGGAGE .. Ltd. muss auch die Prozesskosten der Firma RIMOWA ersetzen.
Quelle: www.chinantd.com.
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