Die syrische Firma Modern Industrial & Trading Investment (Mitico) beantragte bereits im Jahr 2010 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung der Unionsmarke „Master“ in einer ähnlichen Schrift wie Coca-Cola ebenfalls für ein Brausegetränk.
Während das EUIPO den Widerspruch von Coca-Cola noch zurückwies, gab das Europäische Gericht I. Instanz der dagegen eingelegten Beschwerde zum zweiten Mal statt. Mitico darf seinen Master-Schriftzug nicht in der Spencer-Schrift schützen lassen. Denn dadurch wird die Wertschätzung des Originals unangemessen ausgenutzt. Flaschen mit rotem Etikett und weißer Schrift seien leicht zu verwechseln.
EuG, Urteil vom 07.12.2017, T-61/16
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