Patentinhaber müssen Impfstoffe oder Medikamente gegen Corona der Allgemeinheit gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung zur Verfügung stellen.
Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes macht die Bundesregierung erstmals Gebrauch von § 13 PatG. Danach können Erfindungen im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt oder im Interesse der Sicherheit des Bundes benutzt werden. Betroffen sein könnte z.B. das Ebola-Medikament „Remdesivir“ des US-Pharmakonzerns Gilead. Zeigt sich der Hersteller nicht kooperativ, könnte auch ein Generikahersteller beauftragt werden. Die angemessene Vergütung könnte etwa 5% bis 15% des Umsatzes betragen.
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