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Neuigkeit

„Darknet“

Der Bundesrat hat einen neuen Straftatbestand vorgeschlagen: Gem. § 126a StGB soll das Anbieten von internetbasierten Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten verboten werden. Die Justizminister von Nordrhein-Westfalen und Bayern hatten sich hierfür besonders stark gemacht. Eingesetzt werden sollen Telekommunikationsüberwachung, Verkehrsdatenabfrage und Staatstrojaner, wenn es um eine ganze Reihe möglicher Straftaten bis hin zum Betrug geht. Dieser Entwurf wird nun zunächst an den Deutschen Bundestag übermittelt. Kritik kommt sowohl von der SPD und den Grünen, aber auch der FDP und den Piraten.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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