Jost Vacano, Chef-Kameramann des 100-Millionen Blockbusters „Das Boot“, erhält einen „Nachschlag“ von über 438.000,– EUR plus seit 1980 aufgelaufener Zinsen von 150.000,–. Sein ursprüngliches Salär von 100.000,– EUR war angesichts des Riesenerfolges des Kinodramas nicht angemessen, so dass ihm eine „Bestseller“-Vergütung nach Paragraph 32a UrhG zusteht. In Zukunft erhält er 2,25 % aller weiteren Nettoeinnahmen.
OLG München, Urteil vom 21.12.2017, 29 U 2619/16
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