Soeben hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass „Dashcam-Videos“ als Beweismittel vor Gericht zulässig sind (Urteil vom 15.05.2018, VI 233/17).
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Soeben hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass „Dashcam-Videos“ als Beweismittel vor Gericht zulässig sind (Urteil vom 15.05.2018, VI 233/17).