Möbel, Bekleidungsstücke, sonstige Textilwaren und Ziergegenstände sind die Top-4-Warenklassen, wenn es um deutsche Designanmeldungen geht. Auch grafische Symbole, Logos, Zierelemente für Oberflächen und Verzierungen stehen weit oben. Insgesamt waren Ende 2016 über 300.000 Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert, knapp 45.000 wurden im letzten Jahr neu angemeldet. Die Hälfte der Anmelder machte von der Möglichkeit einer Sammelanmeldung Gebrauch. Dabei können bis zu 100 Designs in eine Anmeldung zusammengefasst werden, um Kosten zu sparen. Ein Viertel der Anmelder beantragte auch die Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe. Das spart zusätzliche Kosten, allerdings endet der Schutz dann auch schon nach 30 Monaten ab dem Anmeldetag. Wird die Anmeldung hingegen veröffentlicht, kann die Eintragung zunächst für fünf Jahre vier Mal verlängert werden, sodass ein eingetragenes Design für maximal 25 Jahre Schutz genießen kann. Alternativ zu einer nationalen Anmeldung kann auch eine internationale Registrierung oder eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung für ganz Europa hinterlegt werden. Sie bieten sämtlich Schutz für die besondere Formsprache und die gewählte Ästhetik. Nur rein technisch bedingte Elemente sind vom Designschutz ausgenommen.
Die meisten inländischen Designanmeldungen stammen mit 30 % aus Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern. Jeder Dritter, der meint, dass es dem eingetragenen Design den notwendigen Schutzvoraussetzungen, nämlich der erforderlichen Neuheit und Eigenart fehlt, kann beim Amt einen Nichtigkeitsantrag stellen. Widerspricht der Designinhaber rechtzeitig, kommt es zu einem förmlichen Nichtigkeitsverfahren, in dem auch geprüft werden kann, ob der Eintragung ältere Rechte Dritter, zum Beispiel ein Urheberrecht, entgegenstehen. Im Jahr 2017 wurden 63 Nichtigkeitsanträge gestellt und 56 Verfahren abschließend erledigt.
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