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Starke Idee.
Starker Schutz.

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Neuigkeit

Design/Geschmacksmuster

Eine deutsche Design- oder eine europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Anmeldung schützt ästhetische Formschöpfungen, also beispielsweise zwei- oder dreidimensionale Formen, Teppich- oder Stoffmuster, Bildschirmoberflächen, Icons, Memes, Farben oder Farbzusammenstellungen. Geschützt werden können sowohl zwei- wie auch dreidimensionale Gestaltungen, vollständige Produkte, aber auch deren Einzelteile oder ganze Produktserien und Bauteile. Die Schutzdauer kann bis auf 25 Jahre verlängert werden. Anmeldungen können sowohl in Deutschland, als auch in Europa oder bei der internationalen Behörde vorgenommen werden. Über Vor- und Nachteile und die einzelnen Schutzvoraussetzungen informieren wir Sie gerne unter

 

www.westfalenpatent.de.

Beispiele sind etwa Möbel, Fahrzeuge, Schmuck, Besteck, Geschirr, Vasen, Lampen, Griffe, Schalter, Geräte, Reifenprofile, Armaturen u.a.


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Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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Patentanwälte & Rechtsanwälte
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