Eine deutsche Design- oder eine europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Anmeldung schützt ästhetische Formschöpfungen, also beispielsweise zwei- oder dreidimensionale Formen, Teppich- oder Stoffmuster, Bildschirmoberflächen, Icons, Memes, Farben oder Farbzusammenstellungen. Geschützt werden können sowohl zwei- wie auch dreidimensionale Gestaltungen, vollständige Produkte, aber auch deren Einzelteile oder ganze Produktserien und Bauteile. Die Schutzdauer kann bis auf 25 Jahre verlängert werden. Anmeldungen können sowohl in Deutschland, als auch in Europa oder bei der internationalen Behörde vorgenommen werden. Über Vor- und Nachteile und die einzelnen Schutzvoraussetzungen informieren wir Sie gerne unter
Beispiele sind etwa Möbel, Fahrzeuge, Schmuck, Besteck, Geschirr, Vasen, Lampen, Griffe, Schalter, Geräte, Reifenprofile, Armaturen u.a.
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